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Der Markenrechtsstreit zwischen Apple und den Schweizer Obstbauern

Apple Logo

Das Unternehmen „Apple Inc.“ ist bekannt für sein ikonisches Logo, das einen gebissenen Apfel zeigt. Gegenwärtig befindet sich dieser global Player in einem umfangreichen Markenrechtsstreit über die Abbildung dieser Obstsorte, nach der es eigentlich benannt ist. Diese juristische Auseinandersetzung hat nun Halt in der Schweiz gemacht, da die Schweizerische Obstunion, die älteste und größte Obstbauernorganisation des Landes, mit dem Umstand konfrontiert wurde, ihr regional bekanntes Apfellogo abändern zu müssen.

Dieser Streit ist Teil eines größeren Vorhabens, bei dem Apple Markenschutz für Abbildungen von Äpfeln auf der ganzen Welt beantragt hat. Laut den Aufzeichnungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum, hat Apple ähnliche ausformulierte Anträge in bereits mehreren Ländern dieser Erde gestellt, und mit unterschiedlichem Erfolg ausgefochten. Vor allem die Länder Japan, Türkei, Israel und Armenien gehören zu jenen Ländern, die Apple diese Rechte zugestanden haben, was Anlass zur Sorge über die wachsende Reichweite des Schutzes geistigen Eigentums gibt.

Die Suche nach der „Granny Smith“-Marke in der Schweiz

Die Schweiz ist seit 2017 in diesen globalen Kampf verstrickt, als Apple beim Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Antrag für die Schutzrechte einer realistischen Schwarz-Weiß-Darstellung des Granny Smith Apfels einreichte. Der Antrag umfasste eine breite Palette verschiedener Nutzungsmöglichkeiten, vor allem im Bereich der elektronischen, digitalen und audiovisuellen Konsumgüter und Hardware. Nach langwierigen Verhandlungen wurde dem Antrag von Apple zugestimmt, doch ein Rechtsgrundsatz, der allgemeine Bilder von Gemeingütern als gemeinfrei anerkennt, schränkte den Umfang der Rechte vom amerikanischen Megakonzern ein. Daraufhin leitete Apple ein Berufungsverfahren ein.

Der laufende Rechtsstreit betrifft insbesondere jene Waren, für die das IGE die Markenrechte verweigert hat. Dazu gehören audiovisuelle Inhalte, die für das Fernsehen und andere Übertragungskanäle bestimmt sind. Diese Unklarheit hat die Schweizer Obstgenossenschaft zutiefst beunruhigt über fürchtet die möglichen Auswirkungen auf ihre Branche.

Apples vielfältige Markenrechtskämpfe

Apples aggressives Streben nach Markenrechten geht über den gemeinen Apfel hinaus: Der Tech-Gigant hat sich in der Vergangenheit auch schon mit verschiedenen Unternehmen angelegt, darunter mit einer Essenszubereitungs-App mit einem ikonischen Birnen-Logo, aber auch mit einem Sänger-Songwriter namens Frankie Pineapple. Im Jahr 2022 deckte das „Tech Transparency Project“ auf, dass Apple zwischen 2019 und 2021 mehr Markenrechtsstreitverfahren eingeleitet hat als die Tech-Giganten Microsoft, Facebook, Amazon und Google zusammen, was Fragen über die Grenzen der Durchsetzung von Markenrechten aufwirft.

Trotz der Bemühungen von Apple bietet das Schweizer Recht möglicherweise einen gewissen Schutz für Organisationen wie die „Fruit Union Suisse“, die seit langem Apfelsymbole verwenden, viel länger als es eigentlich „Apple Inc.“ gibt. Professor Irene Calboli, eine Expertin für geistige Eigentumsrechte, stellte fest, dass die Schweiz die betreffenden Vorgeschichten der Verwendung umstrittener Zeichen als Grundlage für den Markenschutz anerkennt. Sie räumte jedoch ein, dass kleinere Unternehmen aufgrund der finanziellen Belastung durch Rechtsstreitigkeiten von großen Unternehmen wie Apple eingeschüchtert werden könnten.

Der Direktor der Schweizer Obstbauern, Jimmy Mariéthoz, betonte, dass man nicht mit Apple konkurrieren wolle, sondern die Integrität des Emblems, das die Organisation bereits seit 111 Jahren repräsentiert, bewahren wolle und werde. Er wies auf die Ironie der Behauptungen von Apple hin und erklärte: „Apple hat den Apfel nicht erfunden… Uns gibt es schon seit 111 Jahren. Und ich denke, Äpfel gibt es noch ein paar Tausend Jahre länger“.

In der komplexen Welt des geistigen Eigentums hat der Antrag von Apple auf Exklusivrechte für ein schwarz-weißes Apfelbild weitreichende Folgen. Cyrill Rigamonti, Experte für Immaterialgüterrecht an der Universität Bern, stellte fest, dass dieser scheinbar simple Antrag Apple einen bedeutenden Schutz für Apfeldarstellungen in verschiedenen Farben gewähren könnte, was zu Rechtsstreitigkeiten über ähnliche, wenn auch nicht identische Darstellungen von Äpfeln führen könnte.

Was kommt als Nächstes?

Smartphones haben die Art und Weise, wie wir uns verbinden und auf Informationen zugreifen, revolutioniert, ähnlich wie die besten Online Casinos die Glücksspielbranche zu Beginn des neuen Jahrtausends völlig verändert haben. Als Steve Jobs 2007 das erste iPhone vorstellte, stand die Welt still, und die Popularität von Apple schoss in die Höhe. Dennoch stellt sich gegenwärtig die Frage: Kann der laufende Rechtsstreit die Dominanz von Apple stören, oder wird sich der Tech-Gigant als unbesiegbar erweisen?

Der Ausgang des Rechtsstreits in der Schweiz ist noch ungewiss und könnte für die Apfelbauern erhebliche finanzielle Folgen haben. Während die Welt sich diesem Schauspiel hingibt, wirft dieser unwahrscheinliche Konflikt zwischen Technologie und Tradition ein Schlaglicht auf die zunehmende Komplexität und die Fallstricke der Rechte an geistigem Eigentum in einem zunehmend vernetzten globalen Markt. Das Schicksal des ikonischen Apfellogos der Schweizer Obstbauern hängt wahrlich in der Luft…

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Toni Ebert
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