„Sie nutzen bereits den besten Tarif“: Gesetzliche Pflichtinfo der Provider oft wertlos
Seit zwei Jahren müssen Internet- und Mobilfunkprovider ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, ob sie noch einen besseren Tarif buchen können. In der Praxis ist diese Information aber zumeist wertlos, kritisieren Verbraucherschützer.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Diese Binsenweisheit gilt auch für die Vorgabe des Gesetzgebers, die seit 2021 gilt. Verbraucher sind einmal im Jahr von ihrem Internet- oder Mobilfunkanbieter zu informieren, ob sie bereits den für sie besten Tarif des Anbieters nutzen oder es eine bessere Option gibt. Die Information, die Verbraucher dadurch aber nun das zweite Jahr erhalten, ist kaum hilfreich, werden Verbraucherschützer nun zitiert.
Die Kunden erhalten in den meisten Fällen nur die Information, dass sie bereits den für sie besten Tarif nutzen. Diese Angabe ist aber kaum aussagekräftig, sie sagt nur aus, dass es etwa keinen günstigeren Tarif mit den gebuchten Leistungen gibt.
Bedürfnisse des Verbrauchers werden nicht erfasst
Es wird keine Bedarfsschätzung vorgenommen, die anhand des üblichen Nutzungsverhaltens, etwa des Datenvolumenverbrauchs, eine Empfehlung für einen Tarif vornimmt. Auch wird bei Empfehlung eines anderen Tarifs nicht auf aktuell laufende Rabatte oder Tarifaktionen eingegangen – in beiden Fällen, weil das gesetzliche Anforderungsprofil nicht genau genug formuliert ist.
In der Folge nun entsteht eine weitere Information, die Verbraucher in der trügerischen Sicherheit wiegt, bereits das beste Angebot zu nutzen. Immerhin: Kunden werden so auf Verträge aufmerksam, die sie vielleicht bereits vergessen hatten.
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1 Kommentar zu dem Artikel "„Sie nutzen bereits den besten Tarif“: Gesetzliche Pflichtinfo der Provider oft wertlos"
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Jens 27. November 2023 um 12:55 Uhr ·Etwas anders erwartet ?😂iLike 0