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Urteil: Russland darf Telegram-Verschlüsselung nicht aushebeln

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Nachdem der russische Inlandsgeheimdienst FSB seit mehr als einem halben Jahrzehnt vom beliebten Messenger Telegram die Freigabe von Verschlüsselungsschlüsseln gefordert hat, um Zugriff auf Benutzerchats zu erhalten, stellt sich heraus, dass diese Forderung rechtswidrig ist, das entschied nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und bestätigte damit, dass die von Telegram praktizierte Weigerung, dieser Forderung nachzukommen, gesetzeskonform war. Das Urteil ist aber von noch weiter reichender Bedeutung für eine sichere Verschlüsselung in europäischen Märkten.

Das Urteil des Gerichtshofes steht im Widerspruch zu russischen Gesetzen, die von Telegram verlangen, Kommunikationsdaten aufzubewahren und einige davon den Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen – auch unter Bruch der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dieser Vorgehensweise hat der Europäische Gerichtshof nun eine deutliche Absage erteilt und sie als nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention deklariert.

Kontroverse köchelt schon lange

De r Rechtsstreit, der bis in das Jahr 2017 zurückreicht, fand seinen Anfang mit der Forderung des FSB nach Freigabe von Nachrichten bestimmter Telegram-Nutzer. Der Dienst, der auf einen starken Datenschutz seiner Nutzer setzt, lehnte ab und begründete dies damit, dass der Zugriff auf die Schlüssel die Privatsphäre aller Nutzer bedrohe. In Russland blieben gerichtliche Versuche erfolglos, woraufhin der Fall vor das Straßburger Gericht gebracht wurde.

Das Gericht urteilte, dass solch ein weitreichender Zugriff auf elektronische Kommunikation ohne angemessene Schutzvorkehrungen Artikel 8 der EMRK verletze. Das Gericht gab außerdem bekannt, dass die Forderung für eine Entschlüsselung von Ende-zu-Ende verschlüsselter Kommunikation den Schutzmechanismus für alle Nutzer untergraben und somit unverhältnismäßig sei. Der Kläger des Falles wurde zwar im Bezug auf den festgestellten Rechtsverstoß bestätigt, jedoch wurde sein Ansinnen auf Schadensersatz zurückgewiesen.

Telegram-Gründer Pawel Durow hatte die Forderung des FSB bereits 2017 als Übergriff auf die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger kritisiert, zu dem aktuellen Gerichtsurteil hat er sich bislang nicht geäußert. Der Europaabgeordnete Patrick Breyer wertet den Gerichtsentscheid als Sieg für die Privatsphäre und betont dessen Bedeutung über den Einzelfall hinaus für die allgemeine Sicherheit von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Er fordert, dass ähnliche Regelungen aus aktuellen Gesetzesentwürfen entfernt werden müssten. Ob das Urteil jedoch solch weitreichende Implikationen hat, bleibt abzuwarten.

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Roman van Genabith
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4 Kommentare zu dem Artikel "Urteil: Russland darf Telegram-Verschlüsselung nicht aushebeln"

  1. Hoomilein 15. Februar 2024 um 17:45 Uhr ·
    Interessantes Urteil, wo doch die EU versucht, auf europäischer Ebene die Verschlüsselung verschiedenster Messenger Dienste auszuhebeln. Dem „lol“ Datenschutz sei Dank.
    iLike 0
    • Ben 16. Februar 2024 um 12:10 Uhr ·
      der EGMR ist kein EU Organ o.ä.
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    • Jedi_Knight 16. Februar 2024 um 14:16 Uhr ·
      Wer ist „die EU“? Das Streben nach einer Entschlüsselung kommt von der EVP, wo CDU/CSU & ÖVP mitwirken.
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  2. Gast1 15. Februar 2024 um 18:08 Uhr ·
    Ich sehe schon die Anwälte von Apple mit dem Stinkefinger durch Brüssel rennen. Party 🥳🥳🥳🥳
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