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Apple vs. USA: Cupertino beantragt Abweisung der Monopolklage

Apple Park - Symbolbild

Das US-Justizministerium strebt derzeit an, Apples Ökosystem in den USA gerichtlich öffnen zu lassen. Auch eine Reihe von Bundesstaaten hat sich der Klage angeschlossen. Nun beantragt Apple, diese Klage abweisen zu lassen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall dennoch vor Gericht kommt, durchaus hoch.

Im März hat das US-Justizministerium (DOJ) gemeinsam mit 16 Bundesstaaten eine Kartellklage gegen Apple eingereicht. Der Vorwurf: Apple soll mit dem iPhone und seinem geschlossenen Ökosystem eine illegale Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt aufgebaut haben.

In der Klage wird Apple eine Vielzahl wettbewerbswidriger Praktiken vorgeworfen. Dazu zählen das Erschweren des Wechsels zwischen Smartphone-Plattformen, die Behinderung der Entwicklung cloudbasierter Streaming-Apps, die Verschlechterung von plattformübergreifendem Messaging, Einschränkungen bei der Nutzung von Drittanbieter-Smartwatches mit dem iPhone sowie die Blockade von Drittanbieter-Apps, die kontaktlose Zahlungen anbieten möchten.

Apples erste zögerliche Öffnungsschritte 

Einige der von der Klage aufgeführten Punkte wurden durch Änderungen bei Apples Richtlinien in diesem Jahr bereits entschärft. Seit Januar erlaubt Apple weltweit cloudbasierte Spiele-Streaming-Apps im App Store. Im August öffnete das Unternehmen zudem den NFC-Chip des iPhones, der für Apple Pay genutzt wird, für Drittanbieter in den USA und anderen ausgewählten Ländern.

Apple beantragt Klageabweisung

Am Mittwoch beantragten Apples Anwälte vor einem Bundesgericht in New Jersey die Abweisung der Klage. Sie argumentierten, dass das DOJ nicht plausibel darlegen könne, dass Apple eine Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt habe oder dass Verbraucher geschädigt wurden. Richter Julien Neals kündigte an, bis Januar eine Entscheidung über die Zulassung der Klage treffen zu wollen.  

Apple wies die Vorwürfe erneut zurück: „Wir sind überzeugt, dass diese Klage weder den Fakten noch der Gesetzeslage entspricht, und werden uns entschieden dagegen verteidigen“, erklärte das Unternehmen bei der Einreichung der Klage im März.  

Die Abweisung einer Klage ist ein gängiger rechtlicher Schritt, dennoch ist es wahrscheinlich, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. Einzelne Vorwürfe könnten jedoch abgeändert oder fallengelassen werden. Experten gehen davon aus, dass der Prozess „U.S. vs. Apple“ sich über Jahre hinziehen könnte.  

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Roman van Genabith
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