Erzwungene App Store-Öffnung: Brasilianisches Gericht widerruft Verfügung
Die brasilianische Kartellbehörde hat eine einstweilige Verfügung gegen Apple verhängt, ein Gericht kassierte diese nun wieder ein. Konkret geht es um Apples App Store, welcher nach EU-Vorbild zur Öffnung gezwungen werden soll.
Das Kartellamt in Brasilien hat vor wenigen Tagen eine einstweilige Verfügung gegen Apple verhängt. Binnen 20 Tage muss Apple demnach den App Store so umbauen, dass Sideloading auf iOS nach EU-Vorbild möglich wird. Die Anordnung wurde nun von einem Gericht einkassiert.
Gericht spricht Apple mehr Zeit zu
Ein brasilianisches Gericht hat den Beschluss nach nur wenigen Tagen wieder eingefangen. Die Verfügung sei „unverhältnismäßig“, da sie Apples Geschäfte „auf sensible und strukturelle Weise“ verändere. Das entschied ein brasilianischer Bundesrichter, auf den sich Valor Econômico beruft.
Am 20. November entschied die Kartellbehörde, dass Apple 20 Tage Zeit habe, entsprechende Änderungen umzusetzen. Vier Tage vor Ablauf der Frist hat Apple – das in Berufung gegangen ist – nun vorerst Recht bekommen. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf die recht kurze Frist von 20 Tagen.
Brasilien geht Apple an den Kragen
Eine App Store-Öffnung mit alternativen Marktplätzen wie bei uns könnte es in Brasilien durchaus noch geben. Nun liegt es an der Kartell-Behörde, die Verfügung anzupassen und Apple ein verhältnismäßige Frist einzuräumen.
Erst vor zwei Wochen berichtete Apfelpage über ein Strafzahlungsforderung in Brasilien gegen Apple. Der Grund für die über 40.000 Euro Strafe, die Apple täglich zahlen soll, ist der Mangel an alternativen Zahlungsmöglichkeiten im App Store.
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