BGH entscheidet: Apple darf in Deutschland schärfer reguliert werden
Kein Glück vor Gericht: Apple nimmt eine marktbeherrschende Stellung ein, urteilte das oberste deutsche Gericht. Daher kann der iPhone-Konzern nun vom Bundeskartellamt enger an die Leine genommen werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Bundeskartellamt im Verfahren gegen Apple Rückendeckung gegeben. Das Gericht bestätigte die Einstufung der Behörde, wonach Apple eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat. Damit erhält das Kartellamt die rechtliche Grundlage, um dem US-Technologiekonzern in einem nächsten Schritt bestimmte Geschäftspraktiken zu untersagen, die den Wettbewerb einschränken könnten. (Az. KVB 61/23)
Hintergrund ist eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2021, die es der Behörde erleichtert, gegen große Digitalkonzerne vorzugehen, die über verschiedene Marktsegmente hinweg eine starke Stellung innehaben. Das Gesetz sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst wird festgestellt, dass ein Unternehmen eine marktübergreifende Bedeutung besitzt. Anschließend kann das Kartellamt konkrete Maßnahmen ergreifen, um wettbewerbsverzerrende Praktiken zu unterbinden.
Apple darf sich nicht selbst einen Vorteil verschaffen
Mögliche Maßnahmen könnten etwa das Verbot beinhalten, eigene Produkte auf der Plattform bevorzugt darzustellen oder die Nutzung eines Angebots an die Nutzung eines anderen Dienstes zu koppeln. Mit der Entscheidung des BGH hat das Kartellamt nun freie Hand, entsprechende Schritte gegen Apple einzuleiten. Ob die Behörde unmittelbar auf das Urteil reagieren wird, ist noch nicht absehbar. Falls das Kartellamt dies anstrebt, dürfte noch einige Zeit vergehen, bis verhängte Maßnahmen in Kraft treten.
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