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Musik-Dienst #Musik will gegen Twitters #Music vorgehen

Im April startete der Microbloggingdienst Twitter den Musik-Service #Music in Amerika, Australien sowie Großbritannien und Irland. Hierzulande ist er (noch) nicht verfügbar, wobei es in Deutschland bereits jetzt Gegenwind gibt.

Das europaweit agierende Internetradio #Musik von der RauteMusik GmbH befürchtet Verwechslungsgefahr zwischen Twitters Werk und der eigenen und eingetragenen Marke. Die Firma mit Sitz in Nordrhein-Westfalen prüft daher momentan rechtliche Schritte gegen den neuen Konkurrenten. Die Geschäftsführung ist sich bei dem Vorgehen sichtlich einig: „Wir sind #Musik – und das schon seit zehn Jahren!“

Wenn Twitter mit dem noch sehr jungen Dienst also tatsächlich expandieren will, was bereits angekündigt wurde, dann stehen die Chancen für RauteMusik in einem Rechtsstreit nicht schlecht, weiß Gründer Yehya El Omari:

Wenn der neue Musikdienst von Twitter unter diesem Namen hier in Deutschland startet, sehen wir eine echte Verwechslungsgefahr. Um unser Unternehmen zu schützen, haben wir 2010 ganz bewusst die Wortmarke „RauteMusik“ sowie das ursprüngliche Logo des Senders als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eintragen lassen.

Gesagt sei, dass RauteMusik und #Musik von dem deutschen Unternehmen offensichtlich synonym verwendet wird. Inwieweit das einen Einfluss auf die Bewertung der juristischen Lage hat, lässt sich momentan nicht sagen.

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Philipp Tusch
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8 Kommentare zu dem Artikel "Musik-Dienst #Musik will gegen Twitters #Music vorgehen"

  1. Mark 7. Mai 2013 um 16:52 Uhr ·
    Aha, und die wollen Chancen haben gegen Twitter – nee
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  2. Tim 7. Mai 2013 um 17:02 Uhr ·
    Warum sollten sie keine Chance haben? Hast du den Artikel und das mit den geschützten Marken gelesen?
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    • Mark 7. Mai 2013 um 17:44 Uhr ·
      Ja natürliche habe ich den gelesen ABER: Das unternehmen verwendet kaum den Begriff #musik sondern eher Rautemusik. Und Twitter nutzt ja #music mit c auch wenn es in Deutschland annähernd ähnlich klingt. Aber dann zahlt twitter eben ein paar euronen und die Sache ist gegessen. Das ganze ist natürlich gutes Marketing für Rautemusik. :)
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  3. Bene 7. Mai 2013 um 17:04 Uhr ·
    Ich sehe die Chancen da recht gut. Wie gesagt, #Musik ist eine eingetragene Marke und die Verwechslungsgefahr ist hoch. Zumal es RauteMusik schon länger gibt als Twitter…
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  4. rnichi 7. Mai 2013 um 17:37 Uhr ·
    Irgendwann wird es einfach nur lächerlich.
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  5. Tuhg 7. Mai 2013 um 20:11 Uhr ·
    Wer als erstes auf dem Markt ist, siegt .
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  6. Nils 8. Mai 2013 um 07:18 Uhr ·
    Ich denke nicht dass rautemusik gewinnt, weil Music ein normales Wort ist und das # ist ja ein Kennzeichen von Twitter seit je her, wenn man sich auf etwas bezieht. Und ich denke nicht, dass man # Music im deutschen dann später rautemusik ausspricht… Sowieso haben sie momentan keine Chance, da der Service sowieso noch nicht hier verfügbar ist, weil das so ein bürokratischer Aufwand ist sein recht im Ausland durchzuprügeln, dass sie von den anwaltskosten Pleite würden…
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    • Bene 10. Mai 2013 um 17:03 Uhr ·
      Bürokratischer Aufwand deutsches Recht im Ausland durchzusetzen? Dir ist glaube ich nicht bewusst was für ein Schwachsinn du da gerade geschrieben hast… Deutsches Recht gilt nur in Deutschland und die Marke RauteMusik / #Musik ist nur in Deutschland angemeldet. Vor allem wie du bei sowas auf Bürokratie kommst ist mir unbegreiflich.
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