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EU-Kommission: eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistungen

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eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistung und müssen daher mit dem regulären Mehrwertsteuersatz versehen werden.

kindleebook

Grund für den Beschluss des EU-Gerichts waren Senkungen der Steuern auf eBooks in Frankreich und Luxemburg (via 9to5mac). Diese entsprachen im Folgenden denen normaler Bücher. Eine Entscheidung, die sogleich von der EU-Kommission unter die Lupe genommen wurde – beide Länder mussten eine Stellungnahme abgeben. Allerdings konnte man die Kommission nicht überzeugen, sodass eine Klage gegen Frankreich und Luxemburg eingereicht wurde. Mittlerweile steht das Urteil fest: Beide Länder verstoßen gegen das EU-Recht, sodass die normalen Steuersätze wieder angewandt werden müssen.

Im gleichen Atemzug ist ein Blick auf die aktuellen eBook-Zahlen recht interessant. Dabei wird deutlich, dass insbesondere hierzulande weiterhin überwiegend auf echte Bücher gesetzt wird und die vor einigen Jahren prophezeite Revolution somit vorerst ausbleibt. So berichtet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels von stagnierenden Verkaufszahlen. Der Marktanteil von eBooks liegt derzeit bei lediglich 4,3 Prozent. Im Vorjahr stiegen die Umsätze der elektronischen Bücher um nur 7,6 Prozent.

[(Bild-)Quelle: Gizmodo, DiePresse]

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Philipp Gombert
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10 Kommentare zu dem Artikel "EU-Kommission: eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistungen"

  1. watchmaker 6. März 2015 um 08:36 Uhr ·
    Also gilt jetzt nicht mehr die Buchpreisbindung? Dann kann die Recolution ja mal kommen!
    iLike 12
  2. Trekkersdorf 6. März 2015 um 08:44 Uhr ·
    Niedrigere Steuern? Wo kommen wir da auch hin!? Die Sektsteuer, 1902 eingeführt zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsmarine, wird bis heute erhoben. Zwei Weltkriege, Hyperinflation und Währungsreform haben ihr nicht das Geringste anhaben können. Soviel dann auch zur Abschaffung des Soli…
    iLike 25
  3. Coffee-Junkie 6. März 2015 um 08:57 Uhr ·
    Die EU braucht kein Mensch. Statt die eigenen Bewohner zu drangsalieren, sollten die sich mal um die Lösung echter Probleme kümmern. Und immer schön den Volkeswillen und dessen tatsächlichen Bedarf im Auge behalten.
    iLike 20
    • Viktor 6. März 2015 um 09:10 Uhr ·
      trink erstma deinen kaffee fertig du lulatsch.
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  4. MarcQ 6. März 2015 um 09:11 Uhr ·
    Wenn eBooks keine Bücher sind, sind gekaufte mp3s auch keine Musik. Was ist DAS denn schon wieder für ne Logik?! Wann raffen die mal, dass es nicht um die Verpackung sondern um den Inhalt geht….
    iLike 33
    • Halb&Halb 6. März 2015 um 13:03 Uhr ·
      Voll ins Schwarze @ MarcQ. Mir fällt dazu spontan ein, wenn ich einen ‚P18‘ Film streame/download, ist das dann auch ne ‚Dienstleistung‘? ;)
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  5. Hu 6. März 2015 um 09:17 Uhr ·
    Interessant wäre erstmal ein Link zu der Entscheidung des Gerichts (nicht der Kommission), denn nur das zählt. Ich habe mal versucht, mich von Quelle zu Quelle zu klicken, die Entscheidung habe ich bis jetzt aber nicht gefunden. Erst wenn man diese gelesen hat, kann man sich mit der Argumentation des Gerichts auseinandersetzen.
    iLike 6
    • Hu 6. März 2015 um 09:39 Uhr ·
      Habe das Urteil jetzt gefunden, wen es interessiert: http://tinyurl.com/qxttqv9 Nach dieser juristischen Wortklauberei-Auslegung kommt nur noch in Betracht, dass der EU-Gesetzgeber eben eindeutig eine andere Regelung trifft, sofern dies gewünscht ist. Dann sieht man ja, wie die Mitgliedsstaaten dazu stehen.
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  6. Gabi Lu 6. März 2015 um 15:25 Uhr ·
    Und Hörbücher…?
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    • Informatigger; 6. März 2015 um 21:52 Uhr ·
      Oha zählen Hörbücher jetzt als Musik, Bücher oder Dienstleistung? Hört sich nach einer weiteren Diskussion an :D
      iLike 3

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