Wegen 50 Prozent Rabattaktion: myTaxi bekommt erneut juristische Probleme
Es deutete sich schon an. Trotz einer bereits vorliegenden einstweiligen Verfügung, startete die Daimler-Tochter myTaxi gestern wieder eine neue 50 Prozent Rabatt-Aktion. Erneut stellte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP nun einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg.
„Wir sind der Ansicht, dass myTaxi gegen das Beförderungsgesetz verstößt“, so BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz in einem Statement gegenüber der Fankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Während ein Sprecher von myTaxi lediglich das Ziel nennt, das Bezahlen via App bekannter zu machen, droht dem Unternehmen das bundesweite Aus, sofern das Landgericht der einstweiligen Verfügung zustimmt. Es ist noch nicht so lange her, als das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Rabatt-Aktion für wettbewerbswidrig erklärte. Nun möchte das Taxi-Gewerbe allerdings auch ein bundesweites Verbot erreichen. myTaxi sorgte in der Vergangenheit schon für rege Diskussionen und erhitzte Gemüter. Es bleibt abzuwarten, die das Landgericht in Hamburg über den aktuellen Antrag entscheiden wird.
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6 Kommentare zu dem Artikel "Wegen 50 Prozent Rabattaktion: myTaxi bekommt erneut juristische Probleme"
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xuryon.de 8. Juli 2015 um 13:12 Uhr ·Das letzte was mich interessieren würde, sind Taxiunternehmen mit irgendwelchen juristischen Problemen.iLike 2
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IchBins 8. Juli 2015 um 14:30 Uhr ·Deine Meinung interessiert hier sicher auch nicht jeden…iLike 18
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Exzellente 8. Juli 2015 um 16:27 Uhr ·@xuryon. Danke das du für die gesamte Menschheit sprichst „Ironie“ Ich bin selber Unternehmer und deshalb danke für den Beitrag.iLike 4
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The Crazy One 15. Juli 2015 um 10:10 Uhr ·Er sagt doch extra „mich“ und redet im Konjunktiv?iLike 0
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Philipp 9. Juli 2015 um 06:59 Uhr ·WayneiLike 0
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Blacks Berry 9. Juli 2015 um 20:59 Uhr ·Der Hersteller DER App selbst ist gar kein Taxi Unternehmer.iLike 0