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Yourfone: Smartphones müssen bei Kündigung zurückgegeben werden

Yourfone zeigt aktuell wieder eindrücklich, dass es sich wirklich lohnen kann, die AGBs vorher durchzulesen. Das macht heutzutage ja kaum noch jemand, weil man davon ausgeht, bei Besonderheiten ohnehin vom Anbieter informiert zu werden. Das ist hier anders.

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Wer bei Yourfone, die erst kürzlich eine Reihe neue Tarife und Retail-Shops vorgestellt haben, ein Bundle aus Mobilfunk-Vertrag und passendem Smartphone bestellt, wird spätestens bei der Kündigung sein blaues Wunder erleben. Denn laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde dazu verpflichtet, die Hardware dann wieder an Yourfone zurückzugeben. Eine Handy-Miete, von der bei Vertragsabschluss außerhalb der AGB nie die Rede ist:

Im Falle der ordentlichen Kündigung hat der Kunde die Hardware nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Falle der fristlosen Kündigung unverzüglich herauszugeben. Die Herausgabe hat per Post an eine von Yourfone benannte Anschrift zu erfolgen. Gibt der Kunde die Hardware nicht heraus oder ist ihm eine Herausgabe aus einem von ihm zu vertretenden Grund unmöglich, so ist der Kunde verpflichtet, Yourfone Schadensersatz zu leisten.

Innerhalb der Nutzungsperiode darf dem Gerät auch kein Schaden hinzugefügt werden.

Preise deutlich überzogen.

Besonders der Preis stößt vielen Kunden mit Blick auf die Miete säuerlich auf. Ein Beispiel: Die Mindestvertragslaufzeit der Tarife bei Yourfone beläuft sich auf 24 Monate. Wer ein iPhone 6 (16 GB) dazu wählt, zahlt 529 Euro einmalig. Im Schnitt – und das wird auch bei jedem Tarif empfohlen – kündigt man nach zwei Jahren. Das iPhone hat allerdings einen sehr geringen Wertverlust und ist nach zwei Jahren noch mehr als die Hälfte des Original-Verkaufspreises (699 Euro) wert. Ein Weiterverkauf ist aber nicht erlaubt, da ihr das Handy an Yourfone zurückgeben müsst. Der einzige Gewinner der Handy-Miete ist also nur Yourfone.

[Bild: Ohenze, Shutterstock]

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Philipp Tusch
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26 Kommentare zu dem Artikel "Yourfone: Smartphones müssen bei Kündigung zurückgegeben werden"

  1. Tester 14. Juli 2015 um 16:51 Uhr ·
    Dass sowas in Deutschland noch erlaubt ist…
    iLike 70
  2. Tim 14. Juli 2015 um 16:54 Uhr ·
    Abzocke hoch 100. Eine Frechheit :-(
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  3. Estrin 14. Juli 2015 um 16:54 Uhr ·
    Einfach nur frech. Ich finde darauf muss explizit hingewiesen werden.
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  4. Peter Trümper 14. Juli 2015 um 16:59 Uhr ·
    Lachst du dich schlapp eh. :D
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  5. Yves 14. Juli 2015 um 17:05 Uhr ·
    Lustig dass die Yourphone von heissen :D
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  6. Kevin 14. Juli 2015 um 17:05 Uhr ·
    Da muss man sich ja schon Fremdschämen :D
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  7. OnSmash 14. Juli 2015 um 17:15 Uhr ·
    Naja, möchte hier YF keinesfalls in Schutz nehmen, aber der Versuch ist es wert. Und sich bei Vertragsabschluss zu erkundigen, wie die Eigentumsverhältnisse im Falle der Kündigung aussehen, sollte man sich zur Not vorher auf einen Aufgabenzettel schreiben. Dreist ist es dennoch, arithmetisch gesehen.
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  8. Frank 14. Juli 2015 um 17:44 Uhr ·
    Dieser Punkt ist viel zu wichtig als dass man ihn nicht außerhalb der AGB erwähnen müsste. Wo sind die Verbraucherschützer ?
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  9. PaHeKe1 14. Juli 2015 um 17:48 Uhr ·
    Unverschämt fast jeder iPhonenutzer hat doch an mindestens einer Stelle des IPhones eine Macke !
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    • Marvin 14. Juli 2015 um 18:11 Uhr ·
      samsung Nutzer haben auch ne Macke…
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    • Doran 14. Juli 2015 um 18:13 Uhr ·
      Also ich habe keine Macke. Es seiden du zählst die Beta von iOS neun als eine Macke.
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      • Nighty 14. Juli 2015 um 18:56 Uhr ·
        Bei mir läuft die Beta ganz gut, was stört dich an iOS9?
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      • Doran 15. Juli 2015 um 00:39 Uhr ·
        Bei mir leuft die Beta auch ganz gut. Es gibt da aber ein par Macken, die beseitigt werden müssen. Die Tastatur ist auf dem iPhone 4s wie ich festgestellt habe sehr träge. Außerdem scheint Siri nur dann zu Funktionieren, wenn sie Lust darauf hat.
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      • GF 16. Juli 2015 um 00:59 Uhr ·
        Also die momentane Public Beta ist bei mir noch nicht sehr ausgereift, weswegen ich sie auch vorläufig wieder runtergeschmissen habe. Ich konne zusehen wie die Prozentpunkte des Akkustands im Minutentakt gesunken sind, das iPhone hat sich gerne mal respringt und Siri funktioniert nur nach Lust und Laune. Stabil war aber alles bis auf wie gesagt das Springboard. Und flüssig war auch alles. iPhone 5s
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  10. Fischer5182 14. Juli 2015 um 18:15 Uhr ·
    Naja wer Yourphone wählt ist selbst schuld! Mal sehen, wann die anderen Billiganbieter nachziehen…
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    • Helios 14. Juli 2015 um 18:50 Uhr ·
      Base macht das ja schon lange. Sind auch nicht grad Discounttarife dort und dann muss man nach 2 Jahren Knebelvertrag noch sein Handy zurückgeben. Ich habe nie verstanden, warum man sowas machen sollte. (Mal ganz zu schweigen von dem miserablen Netz..)
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      • Freak 15. Juli 2015 um 03:09 Uhr ·
        ich musste mein Handy bei base nie zurückgeben…
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  11. Marc 14. Juli 2015 um 20:02 Uhr ·
    Drecks Anbieter mehr muss man dazu nicht sagen !!!!
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  12. Joe 14. Juli 2015 um 20:31 Uhr ·
    Yourfone sollte sich dann wohl eher in not-yourfone umbenennen :-)
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  13. Can 14. Juli 2015 um 21:58 Uhr ·
    Ist das nicht gesetzwidrig?
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  14. Davida 15. Juli 2015 um 01:55 Uhr ·
    Welches Handy?
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  15. o.wunder 15. Juli 2015 um 10:04 Uhr ·
    Man zahlt über 500€ für das iPhone und hat kein Eigentum daran? Was sind das für Verbrecher?
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  16. Matthias 15. Juli 2015 um 11:49 Uhr ·
    Der Witz ist, dass man in den AGB zudem aufgefordert wird, das Display des Handys mittels Folie vor Kratzern zu schützen. Es darf zudem nicht verliehen werden, da es zu keiner Zeit Eigentum des Besitzers ist, sondern von Anfang an Yourfone gehört. Wenn das nur versteckt in den AGB steht, würde ich sagen, man könnte von einer arglistigen Täuschung sprechen. Damit wäre die Klausel unwirksam. Kein anderer Anbieter macht es. Diese schlechte PR hat sich Yourfone verdient. Ich hoffe, Sie ändern ihre AGBs.
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  17. hessekaja 16. Juli 2015 um 11:27 Uhr ·
    Die Einmalzahlungen von 529€ für das iPhone erzwingt nach deutschen Vertragsrecht die Eigentums- und Besitzübername. Wer hier die AGB fälschlich auslegt, könnte zu der im Artikel unrichtig dargestellten Meinung kommen. Tasächlich sind auch Artikel die in einer Rechnung mit 0€ ausgewiesen werden, einzelne wirksame Kaufverträge und das Eigentum geht vorbehaltlos auf den Käufer über. Zum Bündelgeschäft wird der Vertrag durch das auflisten weiterer Positionen wie zB Monatstarife oder der üblichen Monatsbeträge zur weiteren Hardwarefinanzierung, diese endet üblicherweise mit wirksamer Kündigung zum Vertragsende. Wird ein Artikel oder eine Hardware NICHT mit einem Kaufpreis im Vertrag gelistet muss mit einer Rückgabe zum Vertragsende gerechnet werden (so wie in alten Sky Verträgen), übliche Gebrauchsspuren im normalen Rahmen dürfen, wie übrigens auch beim Leasing, nicht nachberechnet werden.
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  18. hessekaja 16. Juli 2015 um 11:41 Uhr ·
    P.s. Folien und anderes was ein Mieter zum Schutz der Mietsache über die übliche gebrächliche Handhabung hinaus nach dem Vertrag nutzen muss, müsste vom Vermieter gestellt und montiert werden. Diese darf die Nutzung der Mietsache nicht einschränken – was eine Folie auf einem Smartfone aber mit Sicherheit tut. So ist auch eine Vorschrift zB über regelmäßige Reinigung vor der Rückgabe unwirksam. Lasst euch also nicht verunsichern – was einem üblichen Nutzer nicht abverlangt werden kann, kann auch nicht in einem Mietverhältnis gefördert werden – jedenfalls nicht mit regelmäßig verwendeten Vertragsvordrucken, denn ein Sondervertrag muss nach deutschem Recht als solcher SOFORT erkennbar sein.
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  19. hessekaja 16. Juli 2015 um 11:56 Uhr ·
    Im übrigen ist die hier verlinkte AGB weitgehend unwirksam. Denn ‚freibleibende und unverbindliche Preise‘ sowie eine ‚Kommunikationspflicht per Email‘ sind nach deutschen Recht a priori gegenüber Verbrauchern (= Endkunden) unzulässig. Dies, da es zB für Emails keine Zustell-& Empfangsverifikation des Vertragspartners (=Lesebestätigung des Handungsberechtigten) gibt. Hier schießt ein Verkäufer schlicht übers Ziel hinaus – nicht reagieren und ggf verklagen lassen ist hier die richtige Reaktion.
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