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Facebook: Nachlasskontakt kann eingerichtet werden

Seit Februar ist es in den USA möglich, einen Nachlasskontakt für den Todesfall zu hinterlegen. Ab sofort können das auch deutsche Nutzer tun.

Bisher ist es so, dass Facebook die Profile von Verstorbenen in einer Art Gedenkzustand auf der Plattform belässt, sobald dies ein Verwandter dem Netzwerk gemeldet hat. Wer einen Kontakt für diesen Fall hinterlegt hat, bei dem läuft das etwas anders. Der Bekannte kann dabei selbst gewählt werden – erhält aber keinen vollen Zugriff auf eure Daten oder privaten Nachrichten. Die Person darf einen letzten Beitrag auf dem Profil hinterlassen, das Profilbild tauschen und auf Anfragen von Familienmitgliedern antworten. Zudem ist der Nutzer – falls dies zuvor gewünscht wurde – in der Lage, das Archiv der Fotos herunterzuladen.

Der Nachlasskontakt kann in den Sicherheitseinstellungen hinterlegt werden. Dort könnt ihr auch auswählen, ob das Profil nach dem Tod gelöscht werden soll. Das kann jeder handhaben, wie er will. Nicht allen ist diese Funktion wichtig, doch sie wurde im Vorfeld vehement von einem Großteil der Nutzer gewünscht.

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Philipp Tusch
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7 Kommentare zu dem Artikel "Facebook: Nachlasskontakt kann eingerichtet werden"

  1. Anonym 29. Juli 2015 um 10:52 Uhr ·
    Heißt die Einstellung „Nachlasskontakt“? Denn bei mir wird das nicht angezeigt.
    iLike 4
    • Stefan 29. Juli 2015 um 11:33 Uhr ·
      Ja. Kontoeinstellungen – Sicherheit – Nachlasskontakt. In der App wird mir der Menüpunkt angezeigt.
      iLike 7
  2. Rappel 29. Juli 2015 um 11:01 Uhr ·
    Ich als nicht-Facebook-Nutzer frage mich gerade, wer den Tod feststellt und ob man damit nicht Schindluder treiben kann? Kann mich der angegeben Kontakt einfach so für Tod erklären? Z.B. nach einem Streit und als „Racheakt“?
    iLike 14
    • Markenschwein 29. Juli 2015 um 11:46 Uhr ·
      also ich denke,dass diese Person schon sehr sorgfältig ausgewählt sein sollte. Damit solche Sachen gar nicht erst in Betracht gezogen werden müssen.
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      • Rappel 29. Juli 2015 um 13:07 Uhr ·
        Das denk man vor der Hochzeit auch immer und dann …..
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    • kgs 29. Juli 2015 um 16:22 Uhr ·
      Den Tod wird ein Arzt feststellen und nicht der Nachlassverwalter.
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  3. Ulf Reiter (1st Apple Fan ever) 29. Juli 2015 um 19:52 Uhr ·
    Google doch mal nach „facebook“. Hat schon oft geholfen, wenn man (Du) keine Ahnung hat.
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