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AdBlock Plus: OLG Köln verbietet bezahltes Whitelisting

Der Axel-Springer-Verlag verzeichnet aktuell zumindest einen Teilerfolg in seiner Klage gegen den Einsatz von Computerprogrammen zum Blockieren von Internetwerbung. Genauer ging es dabei um die Kölner Eyeo GmbH, die als Hersteller von Adblock Plus bekannt geworden ist. Zwar wurde in der Klage des Axel-Springer-Verlags ein gesamtes Verbot von Adblockern anvisiert, der OLG Köln räumte dem Kläger jedoch nur einen Teilerfolg ein.

Blogs und andere Webseiten im Internet finanzieren sich heutzutage unter anderem mit dem Schalten von Werbung. Das Problem, das sich schnell breit machte, war die Flut an Werbeanzeigen auf zahlreichen Webseiten. Sogenannte Adblocker wurden speziell dazu entwickelt ebensolche Anzeigen auszublenden, um dem Endverbraucher ein möglichst werbefreies Surfen zu ermöglichen – die Verlierer sind hierbei die publizierenden Webseiten, da mit dem nutzerseitigen Einsatz von Adblockern eine wichtige Finanzierungsquelle gedrosselt wird. Mit der Klage des Axel-Springer-Verlags Adblocker in Deutschland zu verbieten wurde vom Oberlandesgericht Köln nun ein Teilerfolg eingeräumt. So sind Adblocker zwar weiterhin erlaubt, bezahltes Whitelisting jedoch verboten.

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Acceptable-Ads wird das Programm der Eyeo GmbH genannt, das mit Hilfe des Adblock Plus Dienstes eingeführt wurde. Damit erhalten große Firmen die Möglichkeit Werbeblocker auf ihren Seiten auszuschließen und dem Endverbraucher, also dem Besucher der Webseite, wie gewohnt die geschaltete Werbung anzeigen zu können. Whitelisting heißt das Ganze und wird bereits von etwa 70 großen Firmen genutzt – gegen eine saftige Bezahlung versteht sich. Gerüchten zufolge sei auch Google eines dieser Unternehmen und habe 25 Millionen US-Dollar an die Eyeo GmbH gezahlt, um weiterhin Werbung auf den Monitoren der Besucher platzieren zu können.

Neuer Paragraf zum Verbraucherschutz bestärkt

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Der Axel-Springer-Verlag berief sich in seiner Klage gegen die Eyeo GmbH auf einen vor kurzem eingeführten Paragrafen zum Verbraucherschutz. So heißt es im Paragraf 4a im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dass aggressive Geschäftliche Handlungen gegen Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer verboten seien. So sei es nicht rechtens Unternehmen in das Whitelisting-Programm aufzunehmen und dafür ein Entgelt zu verlangen. Medien des Axel-Springer-Verlags müssen nun kostenlos von der Eyeo GmbH in das Accptable-Ads-Programm aufgenommen werden. Folgen andere Unternehmen, die bereits im Programm gelistet sind, der Klage des Springer-Verlags und machen ihre Rechte geltend, so könnte die Kölner-Adblock-Firma wichtige Gelder verlieren – zumindest in Deutschland. Dem OLG zufolge sei der obige Paragraf auf diesen Fall offenbar durchaus anwendbar.

Ebenso interessant ist die Tatsache, dass die Diskussion um den Einsatz von Adblockern nicht nur in der Internet- und Verbraucherszene heiß debattiert wird. Auch aus der Politik, genauer von der Bund-Länder-Kommision, erhält man zunehmend Unterstützung. In einem Abschlussbericht, der letzte Woche veröffentlicht wurde befasst sich die BLK mit dem Thema der Medienkonvergenz und nimmt sich der Frage an, wie sich Medien gegen den zunehmenden Einsatz von Werbeblockern schützen können. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel habe sich in die Debatte eingemischt.

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Aaron Baumgärtner
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15 Kommentare zu dem Artikel "AdBlock Plus: OLG Köln verbietet bezahltes Whitelisting"

  1. Mondrakete 24. Juni 2016 um 14:44 Uhr ·
    Schon irgendwie interessant oder? Adblocker gibt es doch schon ewigkeiten. Für jegliche Browser auf Mac, Windows, wie auch immer. Auf Android doch sicher auch seit Jahren. Kaum kommt Apple damit um die Ecke, ist der Aufschrei groß.
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    • Björn 24. Juni 2016 um 15:48 Uhr ·
      Was hat Apple jetzt damit zu tun?
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      • cjohanning 24. Juni 2016 um 16:05 Uhr ·
        Vielleicht haben wir einen anderen Artikeln gelesen. ?
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      • Mondrakete 24. Juni 2016 um 19:39 Uhr ·
        Bitte war den Artikel lesen, bevor ihr hier sinnlos Müll postet. Danke. ??
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    • Tim 24. Juni 2016 um 21:53 Uhr ·
      In diesem Fall hat das eher weniger mit Apple zu tun. Ausschlaggebens in Deutschland dürfte die Altion der BILD gewesen sein Adblock User komplett auszusperren oder zahlen zu lassen. Am Ende spielt Apple dahingehend eine Rolle dass sich mit den Werbeblockern seit letztem Jahr die Verbreitung noch schneller erhöht. Am Ende ist es ein nachvollziehbares Vergalten der User (ja, teilweise tonnenweise Werbung etc), was aber kurzsichtig den Publishern ihre Einnahmen kürzt. Dabei geht es nicht nur um die großen Verläge, sondern die unendlich vielen kleinen. Das Ende dieser Entwicklung wird sein dass man die Werbung als Affiliate Werbung oder verstecktes Tracking von Nutzerverhalten umstellt – im Grunde wird über nichts mehr eschrieben das nicht bezahlt wird. Freies Internet geht anders. Wenn eine seite zu viel Werbung schaltet dann besucht die einfach gar nicht mehr. In einer Welt in der 5% der Internetuser für 85% der Bannerwerbungseinnahmen verantworlich sind treffen sinkende Reichweiten die Betrieber viel mehr
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  2. Jacob 24. Juni 2016 um 14:47 Uhr ·
    Klar versteh ich die Internetseitenbetreiber dass die gegen adblocker sind aber ich meine bei dieser werbeflut im netz gehts ja fast nicht ohne
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  3. Rappel 24. Juni 2016 um 14:49 Uhr ·
    Lirum larum Löffelstiel. Seiten, die zuviel Werbung aufpoppen lassen, surfe ich erst gar nicht an. Die Seiten vom Springerverlag sind eh größtenteils unerträglich. Alles wird sich durch Angebot und Nachfrage regeln lassen.
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  4. Grm 24. Juni 2016 um 15:03 Uhr ·
    Irgendwie interessant, dass sich die Leute, die durch aggressive Werbebanner überhaupt erst die Werbeblocker erzeugt haben, sich nun als „Opfer“ darstellen. Wären es nur kleine Anzeigen, wäre die Werbung auf Webseiten kein Problem – schlussendlich sind heute die meisten Seiten mit Werbung überfrachtet und verdienen durch die Werbeblocker nicht mehr als zu der Zeit, wo man kleinere Werbeanzeigen angezeigt hat, die im Gegenzug aber auch niemand blockiert hat. Das Gerichtsurteil sagt doch nur eines: Es ist verboten gegen Geld Webseiten aus dem Werbeblocker auszuschließen. Werbeblocker, wie z.B. Blockr für das iPad, die jede Werbung (und ggf. auch andere Medien wie Bilder) ausschließen und Geld nur über den Kauf ihrer Werbeblockers verdienen, sind weiterhin (zu recht) erlaubt.
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  5. Apfelbaum 24. Juni 2016 um 15:58 Uhr ·
    Zurück zu ehrlicher Arbeit, Eyeo? Bezahltes Whitelisting ist einfach nicht OK, weil es einerseits Erpressung ist und zum andererseits ja genau das Gegenteil von dem bewirkt, wofür der AdBlocker eigentlich konzipiert ist. Es verwundert jedoch kaum, ist doch dieses Geschäftsmodell sehr lukrativ. Dies haben sicher auch einige Personen bei Eyeo verstanden, die laut den hervorragenden Recherchen von Sascha Pallenberg vorher selbst in der Werbeindustrie tätig waren. Noch dubioser ist nur noch, dass seitens Eyeo behauptet wird, die „Community“ führe die Whitelist, obwohl schon lange bekannt wurde, dass bezahlte Mitarbeiter von Eyeo die Liste allein führen. Finde dieses Whitelisting-Verbot gut, wende mich jedoch gegen ein AdBlocker-Verbot!
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  6. inu 24. Juni 2016 um 17:03 Uhr ·
    Werbung ist einfach nur – NERVIG :-< !! Adblocker sind die logische, und höchst wünschenswerte Konsequenz. Whitelists zur (auch kostenpflichtigen) Durchlassung von Werbung sind auch in meinen (Verbraucher-) Augen nicht in Ordnung. Im Gegensatz zum Verfasser dieses News-Artikels bin ich jedoch diesbezüglich der Auffassung, daß, anstelle nun Medien des Axel-Springer-Verlags (oder andere) kostenfrei in das Acceptable-Ads-Programm aufzunehmen, das Acceptable-Ads-Programm insgesamt und komplett zu kippen, und im übrigen die Adblocker, sprich: Blockierung der Werbung, auszubauen, allenfalls durch nutzergesteuerte (kostenfreie) Whitelists dem Nutzer/Endverbraucher die alleinige Entscheidung darüber zu überlassen, ob, und welche Werbung er akzeptieren möchte – selbstverständlich ohne Kosten für den Endverbraucher/Nutzer, wie bislang. Das trüge § 4a UWG auf jeden Fall Rechnung, ebenfalls der Informationsfreiheit von uns Usern, und würde (Werbe-) Firmen -endlich!- dazu zwingen, den einzigen Werbeweg zu beschreiten, welcher dem Ziel, sprich: Endverbraucher, nutzt: Werbung durch -sich unter den Käufern selber herumsprechendes!- optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Ganz davon abgesehen, gehört es verboten, AdBlocker -teilweise oder insgesamt- zu verbieten. Wir Verbraucher sind, zumindest mehrheitlich, großjährig, benötigen damit keine (Werbe-) Mündel! … … …
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  7. Christian 24. Juni 2016 um 20:26 Uhr ·
    Ich finde es mehr als nervig wenn ich auf einer Seite etwas lesen möchte und plötzlich rollt sich ein riesiger werbebanner einmal über die komplette Website und das Kreuz zum Schließen um dann den Artikel zu lesen ist meist irgendwo versteckt. Ich finde das mehr als nervig zumal dir Firmen Werbung in Printmedien schalten und zusätzlich noch die Webseiten damit voll Müllen. Mal abgesehen vom Datenvolumen was man dafür schon hergeben muss. Ich nutze seid langem addblock plus und war bisher auch mehr als zufrieden.
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  8. Marco 24. Juni 2016 um 23:14 Uhr ·
    +Hat nichts mit dem Beitrag zutun+ Eine Frage an die Betatester von IOS10: Ist es wieder möglich Käufe aus der Liste zu entfernen, weil es nervt so viele alte Apps die man nicht mehr benötigt dort aufgelistet zubhaben.
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    • Matthias Petrat 24. Juni 2016 um 23:27 Uhr ·
      Geht nicht – nein. Ist als Kauf ewig an den iTunes-Account gekoppelt.
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      • Marco 25. Juni 2016 um 10:55 Uhr ·
        Okay schade…
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      • Mondrakete 27. Juni 2016 um 08:44 Uhr ·
        Kannst es aber ausblenden.
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