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OLG-Köln: Tagesschau-App womöglich rechtswidrig

Shortnews: Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App zeichnet sich eine Entscheidung für die Zeitungsverleger gegen die ARD ab. Das Oberlandesgericht Köln hat die Tagesschau-App in einer ersten Sitzung als presseähnlich und damit womöglich rechtswidrig eingestuft. Eine endgültige Entscheidung fällt allerdings erst im September.

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Wäre die Tagesschau-App tatsächlich „presseähnlich“, würde also der Text im Vordergrund stehen und sich nicht auf eine Sendung beziehen, verstoße die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Dort heißt es nämlich:

(…) nicht sendungs-bezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.

Zeitungsverleger hatten geklagt, da sie die ebenfalls durch Gebühren finanzierte App als unfaire Konkurrenz sehen. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das OLG mit der Prüfung beauftragt und dabei strenge Vorgaben gemacht. So musste das Gericht heute belegen, ob die Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 presseähnlich gewesen sei und damit eben rechtswidrig.

Das endgültige Urteil des OLG wird am 23. September erwartet. Sollte die Entscheidung zugunsten der Verleger ausfallen, wird dies aber nicht das Ende der Tagesschau-App bedeuten. Schließlich hat die ARD das Programm seit 2011 mehrmals verändert. Geprüft werden müsste daher, ob das Angebot auch heute noch presseähnlich ist. Das kann sich nochmals hinziehen.

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Robert Tusch
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5 Kommentare zu dem Artikel "OLG-Köln: Tagesschau-App womöglich rechtswidrig"

  1. Florian 5. August 2016 um 16:07 Uhr ·
    Kann man nicht endlich diesen misst abschaffen! Ich meine wofür zahlt man denn Gebühren wenn nicht für Nachrichten die auch stimmen und sich nicht von Sender zu Sender die Fakten ändern damit mehr zuschauen. Weil wegen des Programms gucken die wenigsten zu außer es kommt Fußball
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    • Robert 6. August 2016 um 06:40 Uhr ·
      Und dann amerikanisches Fernsehen oder was? In Deutschland gibt’s wenigstens noch Qualität.
      iLike 5
  2. Mööp 5. August 2016 um 16:10 Uhr ·
    Die haben doch nur geklagt, weil es bei der App kostenlos ist und die Apps der Kläger sind kostenpflichtig und sehen dadurch ihren Umsatz schwinden. Aber wer abonniert schon die Welt oder die Zeit.
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    • Tzzzzz 5. August 2016 um 18:19 Uhr ·
      Kostenlos? Ich sag nur Zwangsgebühren.
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  3. TK 5. August 2016 um 17:57 Uhr ·
    off-topic: meine playlisten die ich manuell vom mac auf das iphone synchronisert habe waren von einem tag auf den nächsten weg. jetzt sehe ich nur noch hinweise auf apple music usw aber auch mit der suche finde ich meine musik nicht mehr. hat das sonst noch jemand?
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