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Gericht entscheidet: Tagesschau-App war unzulässig

Die Tagesschau-App, wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen war, ist unzulässig, hat heute das Oberlandesgericht Köln geurteilt. Der Entscheidung vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der ARD und den Zeitungsverlegern. Apfelpage berichtete ausführlich.

Zahlreiche Zeitungsverleger – im speziellen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, zu dem unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die WELT gehören – hatten geklagt, da sie die durch Rundfunkgebühren finanzierte App als unfaire Konkurrenz sehen. Sie witterten unlauteren Wettbewerb, da sie selbst unter Umständen in Zukunft keine kostenlosen Angebote mehr bereitstellen können, während die ARD dies durch die Gebühren kann.

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Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das OLG Köln mit der Prüfung beauftragt und dabei strenge Vorgaben gemacht. So musste das Gericht entscheiden, ob die Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 presseähnlich gewesen war und damit rechtswidrig.

Die Zeitungsverleger sowie der Bundesgerichtshof berufen sich dabei unter anderem auf §11, Absatz 2, Satz 1, Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages. Dort heißt es:

(…) nicht sendungs-bezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.

Die ARD hatte hingegen stets argumentiert, dass die Tagesschau-App nur als Ergänzung zum Programm gesehen wird.

Tagesschau-App war presseähnlich

Da das Programm am zu prüfenden Tag laut dem OLG presseähnlich war, der Text also im Vordergrund stand, verbot das Gericht den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Eine Revision ließ das Gericht dabei nicht zu.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Tagesschau-App nun komplett verboten wird. Schließlich hat die ARD das Programm seit 2011 mehrmals verändert. Geprüft werden müsste daher, ob das Angebot auch heute noch presseähnlich ist. Dies hat die Entscheidung heute nicht umfasst.

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Robert Tusch
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15 Kommentare zu dem Artikel "Gericht entscheidet: Tagesschau-App war unzulässig"

  1. Hans-Peter 30. September 2016 um 13:36 Uhr ·
    Lieber eine gebührenfinanzierte Tagesschau-App, als kostenfreie Angebote à la „n-tv/N-24“.
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    • MrX 30. September 2016 um 13:48 Uhr ·
      Noch mehr Gebühren zahlen
      iLike 0
    • K. 30. September 2016 um 23:13 Uhr ·
      Äh nein.. in manchen Ländern wird propagande kostenlos zur Verfügung gestellt, in DE wird sie per Zwangsabgabe finanziert.
      iLike 4
      • Peter Birnenkuchen 30. September 2016 um 23:26 Uhr ·
        Kostenlose Propaganda? Bezahlt durch das geknechtete Volk, meintest du wohl.
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      • CptPicard 1. Oktober 2016 um 12:30 Uhr ·
        Was für ein dummes Zeug! Wer deckt den die Skandale auf, wenn nicht die öffentlich rechtlichen Sender? Nicht zu fassen, wie da jemand seinen Unverstand so ungefiltert in die Gegend posaunt.
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  2. Ulle 30. September 2016 um 13:41 Uhr ·
    Da sieht man wieder das die Rechtswege im Digitalen Zeitalter einfach nicht mehr zeitgemäß und langwierig sind. Die komplette Gesetzeslage ist veraltet und musste komplett umgestellt werden.
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  3. Dornier217 30. September 2016 um 13:41 Uhr ·
    Ich wüsste so einige Schmierfinken die gerne entlassen werden können. Von diesem eingesparten Geld könnte das Online Angebot dann gratis zur Verfügung gestellt werden.
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  4.  adhoc 30. September 2016 um 13:43 Uhr ·
    Die glauben doch nicht, dass mit dem Verbot eins ihrer Käseblätter mehr verkauft wird! – ?
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  5. zweiundvierzig 30. September 2016 um 13:50 Uhr ·
    wo kämen wir denn auch hin, wenn der Gebührenzahler etwas reelles für seine Zwangsabgabe erhält? Ja, die App ist presseähnlich. Und das ist auch gut so. Für mich die ist Tagesschau unabhängiger als es die ganzen werbefinanzierten Zeitungen je sein können. Süddeutsche und Co sollten sich schämen. Mein Geld bekommen diese Damen und Herren auf diese Weise bestimmt nicht.
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    • Heinz 30. September 2016 um 15:57 Uhr ·
      Die Tagesschau hat die Rechte für die Verbreitung der Rundfunk und Fernsehen aber nicht als Presseerzeugnis. Darum ging es.
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    • Smart_ies 30. September 2016 um 16:13 Uhr ·
      Im Prinzip stimme ich dir zu, allerdings sind die ÖR Sender und damit ihre Nachrichtin alles andere als unabhängig. Die sind genauso verseucht von Mitgliedern des Clubs „Atlantikbrücke“ wie viele Printmedien auch. Leider. Die US Propaganda hat über diesen Club alles im Griff! ;-)
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      • Tobias 30. September 2016 um 16:59 Uhr ·
        RT Deutsch und in Teilen die Welt- damit kann ich leben. ?
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  6. Heinz 30. September 2016 um 15:57 Uhr ·
    Klasse, ein Urteil für eine App von 2011….. der Steuerzahler darf das Verfahren zahlen.
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  7. Sven 30. September 2016 um 21:27 Uhr ·
    Also ich habe sowohl die Tagesschau als auch die n-tv App. Und ich finde dass in der n-tv App eigentlich noch mehr Texte sind als bei Tagesschau.
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  8. Jotter 1. Oktober 2016 um 09:45 Uhr ·
    Wer gut informiert ist, erkennt, das in vielen Zeitungen eine Meinungs Manipulation gesteuert wird, um unwissende Bürger Lobby gesteuert geziehlt falsch zu informieren. Die Zeitungslügner wollen nur unliebsame Konkurrenz behindern. Keiner kauft wegen Wegfall bzw. Änderung der Tages schau App deren Schmierfink Zeitung.
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