Home » Sonstiges » Zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz: Wie weit reicht Europas Arm?

Zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz: Wie weit reicht Europas Arm?

EU Flagge

Die französische Datenschutzbehörde hat eine Klage gegen Google auf den Weg gebracht, mit der sie durchsetzen will, dass das Recht auf Vergessen werden auch außerhalb Europas Anwendung findet. Die Klage wird nun vor dem EUGH verhandelt.

Wie weit reicht der Arm der EU? Diese Frage beschäftigt demnächst den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die französische Datenschutzaufsicht hatte geklagt, sie wollte erreichen, dass das sogenannte Recht auf vergessen werden nicht nur EU-, sondern auch weltweit angewendet wird. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet auf Antrag einzelner Nutzer personenbezogene Daten aus den Suchergebnissen zu entfernen. Google setzte die Regelung nicht immer konsequent um und entfernte etwa bei Fällen aus Deutschland die Ergebnisse nur bei von Google.de ausgehenden Abfragen.

Google Logo

Google Logo

Seit 2016 erfolgt die Filterung anhand der IP-Adresse. Weil diese Methode aber leicht umgangen werden kann, etwa mit VPN-Verbindungen über Standorte in Übersee, soll Google nun größer denken. Daraus ergibt sich eine interessante Frage: Soll eine europäische Richtlinie auf die ganze Welt angewendet werden müssen? Diese Frage hat das oberste französische Verwaltungsgericht nun nach Luxemburg an den Europäischen Gerichtshof zur endgültigen Klärung abgegeben. Google argumentiert mit der höchst unterschiedlichen Rechtsprechung. Was in einem Land legal ist, ist anderswo verboten. Wer indes denkt, solche Bestrebungen gebe es nur in Europa, der irrt. Erst kürzlich ordnete ein kanadisches Gericht die weltweite Deindexierung einer kanadischen Seite an. Internetaktivisten befürchten eine heraufziehende Ära der fragmentierten Meinungsfreiheit.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Roman van Genabith
twitter Google app.net mail

4 Kommentare zu dem Artikel "Zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz: Wie weit reicht Europas Arm?"

  1. TimXL 21. Juli 2017 um 07:41 Uhr ·
    Off Topic: sagt mal AP Team, was ist denn eigentlich mit eurem Gewinnspiel ?! Ist das rum, ist das nicht rum ? Gebt ihr mal was bekannt ?! Wenn ja, hab ich scheinbar nichts gewonnen… ich hatte den Vorschlag mit Landscape Mode für die Plus Varianten in der App gemacht. Seht ihr scheinbar nicht als Sinnvoll oder ? Feedback ? Haut mal was raus! :)
    iLike 0
  2. aPfelMousse 21. Juli 2017 um 08:42 Uhr ·
    Auch off topic ich hatte euch vor ca. 2 Wochen eine Mail bezüglich der Kommentare geschrieben. Thema war : nutzerakound für die kommentare hier. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Ich will nicht meckern aber ich frag mich ob meine Mail überhaupt bei euch angekommenistkönnt ihr kurz sagen ob iihr ne Mail von nnumir habt vg Kjell
    iLike 0
  3. Azaeel 22. Juli 2017 um 15:36 Uhr ·
    Nutzerakound? Ernsthaft? Oh man…
    iLike 0
  4. inu 22. Juli 2017 um 17:35 Uhr ·
    Hoffentlich bekommt hier Google einen ganz gewaltigen auf den Sack – dem Userdatenschutz zuliebe!
    iLike 0

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.