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StreamOn kann teuer werden: Bundesnetzagentur hat erste Strafzahlungen gegen Telekom auf den Weg gebracht

Telekom StreamOn und Vodafone Pass - Zusammen gegen die Netzneutralität?

StreamOn könnte für die Telekom teuer werden. Sollte das Unternehmen den Forderungen der Bundesnetzagentur nicht bald folgen, droht ihr ein happiges Zwangsgeld. Bis es allerdings so weit ist, sind noch einige Manöver möglich.

Das ZeroRating-Angebot StreamOn der Deutschen Telekom ist zwar grundsätzlich zulässig, es verstößt also nicht prinzipiell gegen den Ansatz der Netzneutralität, doch einige Aspekte des Angebots sind rechtswidrig. Dies war das Ergebnis der Expertise der Bundesnetzagentur, die jüngst durch ein Urteil des VG Köln bestätigt wurde, wie wir hier berichteten.

Damit hat sich die Rechtsauffassung der Regulierer vorerst durchgesetzt und das hat nun folgen. Die Behörde hat ein erstes konkretes Zwangsgeld festgesetzt.

Frist bis Anfang Dezember

Wenn die Deutsche Telekom die Forderungen der Bundesnetzagentur zur Nachbesserung an StreamOn nicht erfüllt, könnte die Behörde Strafzahlungen in der Höhe von bis zu 400.000 Euro festsetzen. Diese ergeben sich aus insgesamt vier festgestellten Verstößen, die je mit bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden können.

Gefordert wurde etwa, dass der Videostream nicht automatisch komprimiert wird und dass StreamOn auch im EU-Ausland im Rahmen des EU-roamings nutzbar sein muss.

Die Bundesnetzagentur hat nun eine Frist bis Anfang Dezember festgesetzt, innerhalb derer sich das Unternehmen zu den Forderungen erklären muss.

Doch sollte die Telekom nicht einlenken, was kaum zu erwarten ist, muss sie nicht automatisch zahlen. Sie könnte vor der nächsthöheren Instanz, dem OVG Münster, eine einstweilige Aussetzung der Zahlungsanweisung erwirken.

ein  Rechtsmittel hatte das VG Köln in seinem Urteil zugelassen und es ist quasi sicher, dass die Telekom es ausschöpfen wird.

Der Prozess ist auch für den Konkurrenten Vodafone von Interesse. Der bietet mit Vodafone Pass ein ähnliches Angebot an, das die selben Probleme hinsichtlich der Netzneutralität aufweist, wie die Bundesnetzagentur bereits konstatiert hatte.

Sollte die Telekom sich nicht durchsetzen können, wäre Vodafone von vergleichbaren Regulierungsschritten betroffen, das Unternehmen aus Düsseldorf geht hier aber bereits etwas anders vor. So wäre etwa die Nutzung im Ausland, die die Wettbewerbshüter vorschreiben, für ‚Vodafone leichter umsetzbar.

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Roman van Genabith
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6 Kommentare zu dem Artikel "StreamOn kann teuer werden: Bundesnetzagentur hat erste Strafzahlungen gegen Telekom auf den Weg gebracht"

  1. Klickt 27. November 2018 um 22:58 Uhr ·
    Ich finde, das Rauschen geht gar nicht, wenn möglich, werde ich das Teil zurückschicken, wobei ich mir nicht sicher bin , wohin, aber man sollte es schon im Vorfeld machen, bevor es da ist, denn nachher könnte es zu spät sein, da man das vorher ja nicht wissen kann, obwohl man es wissen sollte, aber egal, da muss man halt noch lernen
    iLike 6
    • Onkel Jürgen 28. November 2018 um 00:32 Uhr ·
      Hä?
      iLike 5
    • Travalon 28. November 2018 um 02:01 Uhr ·
      Guter Witz! 🤪
      iLike 2
  2. andys 28. November 2018 um 08:12 Uhr ·
    Ja und jetzt Vodafone direkt hinter her, und endlich mal wegen Empfang in Deutschland o2 und co. verklagen :)
    iLike 1
    • nighty 28. November 2018 um 12:57 Uhr ·
      Die 400.000€ sind doch nichts. Das hätten eher 10-20 Millionen sein müssen. Und wozu O2 verklagen? Jeder Netzanbieter kann selbst entscheiden wie und wo er ausbaut.
      iLike 1
  3. ole 28. November 2018 um 08:46 Uhr ·
    Vielleicht ein paar Kommas weniger setzen 😂
    iLike 0

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