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Apple vor Gericht mit weiterem Teilerfolg gegen Qualcomm

Gericht Symbolbild

Apple kann  im Rechtsstreit mit Qualcomm einen weiteren Teilerfolg verbuchen. Vier Patentklagen wurden heute vom LG München abgewiesen, in vier weiteren Fällen wird weiterverhandelt.

Der Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm war heute erneut Thema vor Gericht. Das LG München hatte über einen ganzen Strauß weiterer Klagen zu befinden, die Qualcomm gegen Apple ins Feld geführt hatte. Der Chipentwickler hatte in diesen Prozessen unter anderem Patente angeführt, die Apple durch die Umsetzung der Suchfunktion Spotlight unter iOS verletzt haben soll. Doch mit seinen Vorwürfen konnte er sich heute nicht durchsetzen.

Richter weisen vier Klagen gegen Apple ab

In insgesamt vier Klagen, die sich mit Patentverletzungen von Qualcomm-Schutzrechten durch Spotlight in iOS beschäftigen, konnte das Gericht keine Verletzungen seitens Apple feststellen, so der vorsitzende Richter Matthias Zigann. In vier weiteren Klagen werde aber mündlich weiterverhandelt. Es steht auch noch eine Stellungnahme des Europäischen Patentamts zur rechtlichen Einordnung aus.

Dies ist bereits der zweite Rückschlag vor deutschen Gerichten, den der kalifornische Chipspezialist einstecken muss, zuvor hatte bereits das LG Mannheim in einer anderen Sache gegen Qualcomm entschieden, Apfelpage.de berichtete.

Das Verkaufsverbot für das iPhone 8 und iPhone 7 bleibt aber in Kraft und die Geräte aus dem Apple Store verschwunden. Bei Drittanbietern sind sie aber weiterhin erhältlich.

So bietet Gravis etwa das iPhone 8 (Affiliate-Link) weiterhin an und hat auch nicht die Absicht, dies in nächster Zukunft zu ändern, wie ein Unternehmenssprecher uns kürzlich bestätigte.

Dennoch hatte Qualcomm zuvor durchsetzen können, dass Apple nicht mehr von einem ungehinderten Vertrieb der Modelle sprechen darf.


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Roman van Genabith
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3 Kommentare zu dem Artikel "Apple vor Gericht mit weiterem Teilerfolg gegen Qualcomm"

  1. Sebastian 31. Januar 2019 um 19:42 Uhr ·
    Ich frag mich immer was LG damit zu tun hat. 😅 Finde die Abkürzung an der Stelle nicht gelungen.
    iLike 11
    • Kevin 31. Januar 2019 um 21:52 Uhr ·
      Ich musste auch erst überlegen😂
      iLike 5
    • hima 1. Februar 2019 um 02:34 Uhr ·
      Ich auch 🙃
      iLike 1

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