Spotify vs. Apple: Wettbewerbsbeschwerde bei der EU eingereicht
Apple wird von Spotify beschuldigt, den Wettbewerb im Musikstreaming zu verzerren. Der Vorwurf ist nicht neu, wird jetzt aber im Raum der EU erhoben und dort nehmen darauf resultierende Verfahren bisweilen einen ziemlich dynamischen Fortgang.
Apple hat sich mit seinem App Store und den in Zusammenhang mit seiner Nutzung aufgestellten Regeln und Praktiken eine einmalige Position aufgebaut: Man kann gleichzeitig Diensteanbieter, Wettbewerber und Marktleiter sein. Kern dieses Konflikts ist die Abgabe in Höhe von 30% respektive der Hälfte bei Abos nach Ablauf eines Jahres, die Apple von allen Anbietern im App Store von den dort erzielten Erlösen abzieht. Die größeren Anbieter haben auch schon auf diese Vorgabe reagiert, in der Apple niemals mit sich hat reden lassen und ihren Kunden die Möglichkeit genommen, ihre Dienste über iTunes zu bezahlen. Den Anfang machte hier Netflix und Spotify folgte wenig später, Apfelpage.de berichtete. Spotify hat nun auch eine Kartellbbeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Spotify mit einer gewissen Chance
Das Unternehmen führt darin aus, wie Apple Anbieter von Diensten im App Store diskriminiert, die sich der 30%-Abgabe widersetzen und keine iTunes-Zahlung mehr anbieten. Diese werden etwa von der Integration mit Siri ausgeschlossen und auch vom HomePod und der Apple Watch ferngehalten. Ob es einen solchen Zusammenhang gibt, ist fraglich, schließlich gibt es Spotify seit je her nicht auf dem Smart Speaker, gleich ob man eine iTunes-Zahlung angeboten hatte oder nicht.
Spotify fordert weiter, dass Nutzer zwischen mehreren führenden Bezahlmöglichkeiten frei wählen dürfen, in der App versteht sich. Die Problematik um den App Store wird inzwischen sogar im Apple-Heimatland USA gerichtlich aufgearbeitet und in der EU sieht die Lage für Apple noch einmal anspruchsvoller aus. Spotify ist im EU-Land Schweden beheimatet und die EU-Wettbewerbsorgane sind bekannt dafür, übermächtig erscheinende multinationale Tech-Konzerne gern hart ranzunehmen. Die Verfahren dauern zwar oft Jahre, ihr Ausgang wird für die Beklagten aber auch regelmäßig teuer.
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