Amazon soll Händler benachteiligen: Bundeskartellamt leitet Ermittlungsverfahren ein
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Onlinehändler Amazon eingeleitet. Der Vorwurf: Missbrauch der Marktmacht. Händler sollen auf der deutschen Marketplace-Plattform benachteiligt werden.
Amazon ist in den Fokus der deutschen Kartellbehörden gerückt. Das Bundeskartellamt hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Onlinehändler eingeleitet, der in Deutschland für fast die Hälfte aller online getätigter Einkäufe verantwortlich ist.
Genau das ist Dreh- und Angelpunkt der Sorgen, die die Aufsichtsbehörde hat. Sie möchte ermitteln, ob Amazon seine Marktmacht missbräuchlich einsetzt. Konkret geht es darum herauszufinden, ob die Händler auf dem Amazon-Marketplace benachteiligt werden.
Zahlreiche Beschwerden von Händlern eingegangen
Es berge Problempotential, wenn ein Unternehmen gleichzeitig selbst größter Händler und größter Marktplatz auf einem Markt ist, so das Bundeskartellamt. Marketplace-Zahlreiche Händler klagen so etwa über einbehaltene Zahlungen, intransparente Kontosperrungen und nachteilige Nutzungsbedingungen. Diese beträfen unter anderem Regeln für Produktrezensionen und Haftungsregeln, so die Behörde.
Da viele Händler von der extremen Reichweite des Amazon-Marketsplace abhängig sind, geht das Kartellamt von einer marktbeherrschenden Stellung aus.
Außerdem steht der Vorwurf im Raum, Amazon begleiche Rechnungen seiner Lieferanten für die unter eigenem Namen verkauften Artikel nur zögerlich oder gar nicht. Aus diesem Grund läuft bereits seit geraumer Zeit in Frankreich ein Verfahren gegen das Unternehmen.
Die Perspektive des Verfahrens ist ungewiss. Klar ist, Amazon ist für den deutschen Onlinehandel von herausragender Bedeutung.
Die Praxis des Unternehmens steht immer wieder in der Kritik und das nicht nur beim Marketplace. So nehmen Gewerkschafter es dem Unternehmen schon lange übel, dass es keine Tarifverträge mit ihnen abschließt.
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