Apple scheitert mit Beschwerde gegen „Tick different“-Werbung von Swatch
Swatch konnte sich vor Gericht in der Schweiz gegen Apple durchsetzen. Apple hatte sich dagegen gewehrt, dass der Uhrenhersteller seine Kampagne „Tick different“ markenrechtlich schützen lassen möchte. – und wer fühlt sich da nicht recht schnell an eine gewisse andere Kampagne von Apple erinnert?
In den USA wäre es wohl anders ausgegangen: Der Uhrenhersteller Swatch konnte sich vor Gericht gegen Apple durchsetzen. Swatch wollte den Markenschutz für seine Kampagne „Tick different“ beantragen, doch Apple war damit nicht einverstanden. Das Unternehmen sah eine zu große Verwechslungsgefahr mit der Apple-Kampagne „Think different“, die es weltweit doch zu einiger Bekanntheit gebracht hatte, jedoch, für die Schweiz offenbar nicht bekannt genug ist.
Apple in der Schweiz als Marke eher unbedeutend
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht wollte den Sorgen Apples nicht folgen. In seiner Entscheidung führte es aus, dass die Marke von Apple und insbesondere die angesprochene Werbekampagne in der Schweiz weniger bekannt sei, sodass Swatch seine Kampagne „Tick different“ ohne Probleme schützen lassen kann. Die Beschwerde von Apple sei damit abzuweisen.
„Tick different“ dürfte nicht ohne Hintergedanken von Swatch ersonnen worden sein, das Unternehmen hat sich schon wiederholt mit Apple im Bereich der Luxusuhren gemessen, etwa in Form launiger Statements über den Marktanteil bei Premium-Uhren oder eigenen Versuchen mit Smartwatches. Das nun zu Ende gegangene Verfahren lief bereits seit 2017, damals hatten wir auch darüber berichtet und wurde durch verschiedene Instanzen geführt.
-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.
5 Kommentare zu dem Artikel "Apple scheitert mit Beschwerde gegen „Tick different“-Werbung von Swatch"
-
Smarty 3. April 2019 um 10:17 Uhr ·Dass man so einen Quatsch überhaupt schützen lassen kann. Wenn es Phantasienamen wären – OK. Aber allgemein gültige Wörter?iLike 8
-
Tom 3. April 2019 um 10:35 Uhr ·Das wundert mich auch! Schon allein die (alberne) Namenswahl einer Firma nach einer Frucht sollte nicht gestattet werden. Gerade mit Blick auf dadurch vorprogrammierte Namensstreitigkeiten.iLike 1
-
Kevin 3. April 2019 um 11:41 Uhr ·@ TOM: Ich frage mich auch bis heute warum warum Jobs nicht die Indogermanen verklagt hat…🤦♂️ wie zur Hölle soll man den Namen Apple für was anderes nutzen, egal wo man dieses Wort benutzen würde würde jeder gleich an Apple denken und nicht an die Firma die den Namen für ihre Zwecke verwenden will, das wäre die blödeste Werbekampagne die man starten könnte genau so wie hier, wenn man das hört dann denkt man gleich an Apple und nicht an Swatch…🤦♂️iLike 2
-
-
Kevin 3. April 2019 um 11:33 Uhr ·@Smarty: Das kann ich auch nicht verstehen, wenn doch so eine Werbung z.B. im Fernsehen läuft sieht man doch eh irgendwann das Logo und dann weis man doch das es nicht Apple ist, außer man kann einen Apfel nicht vom Swatch Logo unterscheiden🤷♂️iLike 1
-
-
Christiane Jot 3. April 2019 um 14:23 Uhr ·Na ja, es gibt ja sogar Anwälte, die das Netz nach solchen NAMENS-Dieben durchkämmt. 😜. Mein Bekannter, Hans Müller erwartet täglich eine Klage.. sein Name könnte theoretisch schon vorkekommen sein. In gut unterrichteten Kreise wird sogar gemunkelt, daß der Erfinder des Apfels gegen „apple“ klagen wird. Ich emp finde diese Klagerei ja als äußerst sinnvolllen Zeit- und Geldvertreib., der so viele Menschen beschäftigt 😂‼️iLike 2