Apple und Co. betroffen: Die EU regelt ihren digitalen Binnenmarkt neu
Der gestrige Freitag markierte einen wichtigen Wendepunkt für große Digitalkonzerne in der EU. Seit gestern gilt der neue Digital Services Act (DSA). Er schafft für den gesamten EU-Raum eine einheitliche rechtliche Grundlage in vielen Fragen der Ausgestaltung von Onlinediensten. Nur besonders große Unternehmen fallen unter diese Regeln, darunter Apple.
Als „Grundgesetz für die digitale Zeit“ wurde der Digital Services Act in den Kreisen der EU-Kommission gerne genannt, nun ist er in Kraft. Und tatsächlich, der DSA ist das, was einem großen Wurf in Fragen der Digitaldiensteregulierung wohl am nächsten kommt. Er regelt sehr viele Aspekte des Betriebs von Onlinediensten.
Es wird etwa vorgeschrieben, dass Nutzer informiert werden müssen, wenn ihre gepusteten Inhalte oder Accounts von Einschränkungen betroffen sind, sie müssen auch über die Gründe unterrichtet werden. Darüber hinaus wird ihnen ein Widerspruchsrecht zugestanden, das soll einen Wildwuchs willkürlicher Plattformpraktiken verhindern.
Apple fällt unter den DSA
Der neue DSA gilt nur für Unternehmen, die in der EU mehr als 45 Millionen Nutzer haben, alle großen Tech-Konzerne wie Amazon, Microsoft, Meta und Alphabet sind dabei, desgleichen X und natürlich auch Apple.
Der DSA regelt aber noch mehr: Er schreibt auch einen offenen Wettbewerb vor, was im Falle von Apple und Google bedeutet: Die App Stores müssen offen sein. Google hat damit fraglos weniger Probleme als Apple, doch in Cupertino wird man sich der neuen Rechtslage kaum verschließen. Erwartet wird, dass Apple eine Variante von Sideloading für die EU vorbereitet, die man vermutlich eher still und leise in Funktion bringt.
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6 Kommentare zu dem Artikel "Apple und Co. betroffen: Die EU regelt ihren digitalen Binnenmarkt neu"
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ricoh66 26. August 2023 um 23:18 Uhr ·ich puste meine Inhalte nicht, zu anstrengend!iLike 0
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Torro 27. August 2023 um 10:55 Uhr ·Wenn die EU mal wieder „regelt“, dann wird es nicht gut…iLike 0
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KatterKarlo 27. August 2023 um 12:48 Uhr ·Wurde auch Zeit.iLike 0
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neo70 27. August 2023 um 13:21 Uhr ·Gilt aber nur für „gepustete“ Inhalte 😜👍🏻iLike 2
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Juli 27. August 2023 um 13:54 Uhr ·Puuuuh 🥶iLike 0
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MikeD Ai 27. August 2023 um 15:05 Uhr ·Mich würde in diesem Zuge interessieren wer gewährleistet, dass die über den direkten Weg über den Developer zu erwerbenden Apps zu 100% identisch mit denen aus dem App-Store sind. Wenn Apple keine Kontrolle mehr hat, können die doch auch eine andere Variante anbieten, die dann Analysieren etc. erlaubt die Apple nicht freigegeben hätte.iLike 1