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Apple vs. EU: Steuerschulden vollständig zurückgezahlt und auf Eis gelegt

Euroscheine Symbolbild

Apple hat seine Steuerschuld an Irland vollständig beglichen. Das Geld befindet sich allerdings nach wie vor in einer Warteschleife, der weitere Verbleib bleibt unklar.

Apple hat gezahlt: Die strittigen Summen, die das Unternehmen nicht in die irische Steuerkasse einbezahlt hatte, liegt nun vollständig auf irischen Konten, wie aus Agenturmeldungen hervorgeht.

13,1 Milliarden Euro sind das insgesamt und der Streit zwischen Irland und Apple auf der einen und der EU auf der anderen Seite hat sich so lange hingezogen, dass inzwischen zusätzlich auch noch 1,2 Milliarden Euro Vollzugszinsen aufgelaufen sind.

Geld wurde auf Treuhandkonto geparkt

Doch der Streit ist noch keineswegs zu Ende ausgefochten. Apple möchte noch immer an seiner Position festhalten, wonach die von der irischen Regierung Anfang der 90er Jahre im Rahmen eines Steuerabkommen gewährten Nachlässe rechtens sind. Irland wäre das auch mehr als recht, würde es doch bedeuten, dass weiterhin international agierende Unternehmen motiviert sind, sich in Irland zu engagieren.

Während also die letzten Entscheidungen über die Natur des Abkommens und den Verbleib der Milliarden vor dem EUGH verhandelt werden, liegt das Geld auf Eis. Es wird von Investmentbankern verwaltet, es soll aber sicher gestellt sein, dass hier keine Hoch-Risiko-Anlageprodukte verwendet werden, sodass dem irischen Staat nicht doch noch zusätzlicher Schaden entsteht.

Nach Einschätzung der beteiligten Parteien kann eine endgültige Klärung der Streitfrage noch mehrere Jahre dauern.

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Roman van Genabith
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3 Kommentare zu dem Artikel "Apple vs. EU: Steuerschulden vollständig zurückgezahlt und auf Eis gelegt"

  1. bmbsbr 19. September 2018 um 18:00 Uhr ·
    Der Begriff Steuerschuld ist in diesem Fall etwas schwierig. Es handelt sich vielmehr um eine Steuernachzahlung (inkl. Verzugszinsen), die ohne aufschiebende Wirkung fällig wurde, nachdem die EU-Kommission entschieden hatte, dass die von Irland (im Jahre 1991) beschlossenen Steuersubventionen unzulässig sind. Apple und Irland gehen gemeinsam gegen den Beschluss vor.
    iLike 5
  2. Peter 20. September 2018 um 10:18 Uhr ·
    Ich habe gelesen, dass Gesetzt, die einst gültig waren, im Nachhinein nicht für ungültig erklärt werden dürfen. Es kommt dennoch immer wieder vor, dass die Politik Gesetze erlässt, die rückwirkende Kraft haben. Da war erst vor etwa weniger als einem Jahr was in Österreich, leider kann ich mich nicht mehr an Details erinnern, aber die Regierung wollte das von Bürgern rückwirkend Geld für etwas. Warum ist Irland in die EU eingetreten, wenn es nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist? Sollte Irland anno dazumal nicht gesetzeskonform gehandelt haben, muss es eben die Verantwortung dafür tragen. Aber man wird sehen, wie es weitergeht.
    iLike 1
    • bmbsbr 20. September 2018 um 16:57 Uhr ·
      Versuch’s mal einfach zu formulieren: Irland hat sich bei der Berechnung gesetzeskonform verhalten. Allerdings hat Irland Subventionen gewährt, die derzeit Bestandteil der Auseinandersetzungen sind.
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