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Apple zieht App Store-Regeln weiter an: Entwickler dürfen Nutzerdaten nicht zweckentfremden

Apple hat seine App Store-Richtlinien weiter pro Datenschutz optimiert. Die Änderungen sollen etwa dabei helfen, die Kontaktlisten der Nutzer zu schützen. Die Nutzung von Kontakten oder Fotos zu gewerblichen Zwecken wird darin ausgeschlossen.

Apple hat seinem ruf entsprechend weitere Maßnahmen ergriffen, um den Datenschutz unter iOS zu stärken. Die Änderungen finden sich in Apples Entwickler-Richtlinien für den App Store.

Diese lassen nicht nur nun auch Trial-Versionen von Premium-Apps zu, wie wir hier berichteten, sondern legen die Latte zur Verwendung von Nutzerdaten nun noch etwas höher.

Weitergabe an Dritte verboten

Konkret wird die Nutzung von Daten reguliert, die Apps vom Nutzer erheben, etwa die Kontaktliste oder auch Fotos.

Diese zu eigenen Zwecken, etwa kommerzieller Natur, die nicht der Erbringung der Funktionalität der App dienen, zu nutzen, ist nun eindeutig untersagt.

Weiterhin dürfen Entwickler nicht Daten über das Gerät und mögliche darauf installierte andere Apps sammeln.

Die Erstellung eines Profils und die eindeutige Identifizierung von Nutzern ist ebenso verboten wie das Versenden von Massenbotschaften an die Kontakte eines Nutzers, wie es etwa bei  Chat-Apps häufiger vorgekommen ist.

Freilich sind dies nur Richtlinien und Papier ist bekanntlich geduldig. Es dürfte auch für Apples App Store Review Team alles andere als einfach sein, die Millionen von Apps fortlaufend auf die Einhaltung der Regeln hin zu überprüfen.

Zudem scheint es in der Branche üblich zu sein, Nutzerdaten in möglichst großem Umfang quasi vorsorglich abzuschöpfen und zu speichern, sie könnten ja später einmal nützlich sein.

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Roman van Genabith
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3 Kommentare zu dem Artikel "Apple zieht App Store-Regeln weiter an: Entwickler dürfen Nutzerdaten nicht zweckentfremden"

  1. RAMPUNK 13. Juni 2018 um 19:47 Uhr ·
    Zu spät. Haben sie entweder schon oder können die Kontaktdaten irgendwo kaufen 🙄
    iLike 2
  2. Travalon 13. Juni 2018 um 20:05 Uhr ·
    Im Sinne der DSGVO wäre es extrem hilfreich wenn man Kontakte von er Erfassung durch Apps ausschließen könne. Soll bedeuten, auch wenn ich mein Adressbuch für WhatsApp frei gebe können sie meinen Geschäftspartner X nicht sehen. Ruft er an oder will ich ihn anrufen, dann ist er doch präsent. Anders lässt es sich für mich Gesetzeskonform gar nicht arbeiten…
    iLike 5
    • GeneralMotors 14. Juni 2018 um 00:55 Uhr ·
      Um Gesetzeskonform zu arbeiten musst du jedem Leser eine 27 Seitige Datenschutzverordnung vorlesen. Dauert nur ca 90 Minuten. Geht ja.
      iLike 0

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