Beachtlich: Apple verklagt Pegasus-Spyware-Entwickler NSO
Apple verklagt die NSO Group, die die Spyware Pegasus entwickelt. Das in Israel ansässige Unternehmen zählt zahlreiche Regierungen zu seinen Kunden, die für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Apple erklärte, Pegasus bedeute eine stete Gefahr für die Sicherheit seiner Kunden.
Marketingmaßnahme oder ernsthafter Vorstoß, das ist in diesem Fall nicht ganz eindeutig und die Grenzen mögen auch fließend sein, doch der jüngste Schritt Apples ist auf jeden Fall bemerkenswert: Das Unternehmen hat angekündigt, Klage gegen die NSO Group einreichen zu wollen. Das Unternehmen entwickelt die Spyware Pegasus, die unter anderem auch iOS-Geräte ins Visier nehmen kann.
Was Pegasus kann, haben wir in dieser Meldung skizziert. Apple betonte in diesem Zusammenhang einerseits: Pegasus könne sich den Zugriff auf Mikrofon und Kamera eines iPhones verschaffen und somit die Sicherheit und Privatsphäre von Apple-Kunden gefährden, die aber liege dem Unternehmen sehr am Herzen.
iOS 15 ist sicher vor Pegasus
Zwar sei nur eine sehr kleine Gruppe von iPhone-Nutzern durch Pegasus bedroht, so Apple – das dürfte den Tatsachen entsprechen, denn Angriffe mit Pegasus werden von staatlichen Stellen zumeist unter erheblichem Aufwand gezielt etwa gegen Regimekritiker oder Menschenrechtsaktivisten vorgebracht – dennoch sei jeder dieser Vorfälle einer zu viel.
Zugleich versicherte Apple, die eigenen Geräte seien die sichersten am Markt. Das ist nicht ganz falsch, tatsächlich gilt iOS als deutlich resistenter gegen Spyware-Aktionen, doch auch dieses System ist verwundbar. Apple weiß das und räumt den Stand der Dinge indirekt ein: Man erklärt, iOS 15 sei derzeit vor Pegasus sicher, neue Sicherheitsmechanismen sorgten dafür. Es gebe derzeit keine Hinweise, dass sich Pegasus für Angriffe auf iOS 15-Geräte eigne, doch NSO entwickle seine Werkzeuge stetig weiter. Apple hatte auch iOS 12 mit einem Update gegen einige Pegasus-Eigenarten gehärtet, Apfelpage.de berichtete.
Welche Erfolgsaussichten der Klage beschieden sind, ist sehr ungewiss und hängt maßgeblich von der Wahl des Gerichtsstandorts ab.
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