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Bundesregierung erlaubt mehr elektronische Unterschriften

Die Bundesregierung will nach einem Bericht des Bundeskabinetts mehr elektronische Unterschriften zu Identitätserkennung erlauben. Das persönliche Erscheinen bei der Behörde soll so nach und nach wegfallen.

Rund 3000 Gesetzesvorschriften hat die Bundesregierung im Zusammenspiel mit dem IT-Planungsrat daraufhin untersucht, ob diese durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden können. Bei rund 20 Prozent dieser Maßnahmen sei dies auch möglich.

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(Bild: Shutterstock/Gajus)

Die wohl interessanteste Neuerung betrifft dabei das Meldegesetz: Bislang war es so, dass die Bürger nach einem Umzug oder Wegzug von einem Ort in den anderen bei der Behörde erscheinen mussten. Dies soll künftig durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden, wie der Bericht des Bundeskabinetts deutlich macht:

Der Beschluss sieht vor,

…dass die Identität des Antrag- stellers mittels des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalaus- weisgesetzes oder mittels eines Identitätsbestätigungsdienstes nach § 6 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes in Verbindung mit einer sicheren Anmeldung nach § 4 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes zu überprüfen ist. Alternativ kann die Identität des Antrag- stellers anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz überprüft werden.

Das bedeutet: Nach einem Umzug in Deutschland oder einem Wegzug ins Ausland kann – aber muss nicht – das persönliche Erscheinen beim Meldeamt entfallen. Stattdessen muss man der Behörde die neue Adresse per De-Mail, mittels eID des Personalausweises über ein Formular oder auch ganz normal per Mail mitteilen, die eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhaltet.

Wie die Behörden den Beschluss umsetzen, ist ihnen offenbar selbst überlassen. Sicher ist jedoch, dass sie mit einem solchen elektronischen Verfahren einiges an Aufwand sparen können. Auch der Antrag auf Zulassung zu einer Handwerksmeisterprüfung oder Anträge auf Fördergelder können in Zukunft elektronisch erfolgen.

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Robert Tusch
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6 Kommentare zu dem Artikel "Bundesregierung erlaubt mehr elektronische Unterschriften"

  1. Rondo 7. Juli 2016 um 12:15 Uhr ·
    das ist doch nichts besonderes,in den Niederlanden seit Jahren Gang und gäbe
    iLike 5
    • DereinemitiPhone 7. Juli 2016 um 12:31 Uhr ·
      Du weißt doch, in Deutschland ist das Internet noch ganz neu und unbekannt!
      iLike 24
    • Jay Menno 7. Juli 2016 um 12:36 Uhr ·
      Wir sind aber im „Hightech“ Land Deutschland, wir sind immer hinterher. Wir liegen beim Highspeed Internet auch hinter Bulgarien. ???
      iLike 10
  2. Halb&Halb 7. Juli 2016 um 12:32 Uhr ·
    Aber da müsste man erstmal die ‚Internet-Anschluss’geschichte für jedermann voran treiben.
    iLike 4
  3. Der Glückskeks 7. Juli 2016 um 12:58 Uhr ·
    De-Mail. Ja super
    iLike 1
  4. MSG 8. Juli 2016 um 06:38 Uhr ·
    De-de Mail ja? Oder per normaler Email und dann QES? Alles noch seht kompliziert hier bei uns.
    iLike 0

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