Cookie-Zustimmungs-Plugin: Im Einklang mit der DSGVO
Sie tauchen ständig und überall auf und das aus gutem Grund: Wir sprechen in unserem heutigen Beitrag über die Hinweisfenster, die immer dann erscheinen, wenn wir eine neue Webseite öffnen und die unsere Zustimmung zur Nutzung von Cookies verlangen. Wir möchten uns den Fragen widmen warum ein Cookie-Banner benötigt wird, was die DSGVO besagt, und welche Anforderungen ein Cookie Hinweis erfüllen muss um rechtssicher auf der Webseite integriert zu sein.
Warum benötigen Webseitenbetreiber einen Cookie-Banner
Bereits 2009 wurde in einer EU-Richtlinie festgelegt, dass Webseiten in der Zukunft mit Hinweisen auf die Nutzung von Cookies gekennzeichnet werden müssen und die Besucher der Seite, der die Möglichkeit gegeben werden muss, der Nutzung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Bis ins Jahr 2018 wurde dieses Gesetz jedoch nicht in das deutsche Recht überführt und es war noch nicht deutlich, ob der reine „Hinweis“ auf Cookies ausreicht oder ob es mehr benötigt. 2018 jedoch wurde mit der DSGVO die EU-Richtlinie in das deutsche Recht umgesetzt, denn über die Cookies können bestimmte Nutzer wiedererkannt und die Bewegungen im Netz getrackt werden und somit fällt die Nutzung von Cookies unter den Datenschutz.
Was genau besagt die DSGVO
Die DSGVO oder ausgeschrieben die Datenschutz-Grundverordnung besagt in Bezug auf die Nutzung von Cookies, das Nutzern oder Besuchern der Webseite die Möglichkeit gegeben werden muss eine freie und willentliche Zustimmung zu geben. Die freie und willentliche Entscheidung kann nur dann möglich sein, wenn bestimmte Standards erfüllt werden. Dazu gehört, dass der Cookie-Banner keine Vorauswahl treffen darf, das heißt es darf vorab keine Möglichkeit per Haken oder ähnlichem ausgewählt sein, zudem müssen alle Buttons gleichgroß und gleichberechtigt dargestellt werden. Außerdem reicht es nicht aus das weiterscrollen auf der Webseite einer Zustimmung des Users gleichzusetzen und zudem darf die Einwilligung oder Zustimmung in keiner Weise „erzwungen“ sein.
Welche Anforderungen muss der Cookie-Hinweis erfüllen
Die User müssen im Vorfeld darüber informiert werden, dass Cookies genutzt werden und vor der Zustimmung darf keine Erfassung der Daten erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen, das heißt immer dann, wenn es sich um unbedingt notwendige Cookies handelt, dann darf eine Vorauswahl mit einem Haken getroffen werden. Dies steht nicht in Konkurrenz zur in der DSGVO geforderten freien und willentlichen Entscheidung. Nutzt man Cookies, die zu Drittanbietern führen, wie beispielsweise Werbe-Cookies, dann bedürfen dieses immer eine Zustimmung durch den User. Diese Cookies stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite und teilen Daten eventuell mit anderen.
Fazit
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und keine Probleme oder sogar Abmahnungen durch die Datenschutz-Grundverordnung fürchten zu müssen ist es ratsam sich professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen, wenn man sich in den rechtlichen Voraussetzungen nicht sicher ist. Mittlerweile gibt es Plattformen, die Cookies und Tracker auf der gewünschten Webseite scannen und prüfen ob diese konform sind. Zudem sollte man neben den eigebauten Cookie-Banner auch eine ausführliche Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen, in der der Webseitenbetreiber die Rechtgrundlagen für die Verwendung der Cookies nennt. Hier ist es wichtig auf einen detaillierten und konkret formulierten Text zu achten, der in Streitfragen keine Spekulationen offenhält.
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