Home » Featured » DejaVu: US-Gericht verlangt für FBI ausländische E-Mails von Google

DejaVu: US-Gericht verlangt für FBI ausländische E-Mails von Google

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wurde Google vom Bundesberufungsgericht verurteilt, dem FBI Kunden-E-Mails von Servern außerhalb der USA auszuhändigen. Damit wiederholt sich derzeit ein Fall, der erst im Sommer als wichtiger Präzedenzfall entschieden wurde – doch das Urteil fiel dieses Mal anders aus.

shutterstock_449732434

Bild: Shutterstock

Magistratsrichter Thomas Rueter entschied am Freitag in Philadelphia, dass Google verpflichtet sei, dem FBI auch solche E-Mails auszuhändigen, die auf Servern außerhalb der USA liegen. Der Richter entschied, mit der Herausgabe der E-Mails erfolge „kein bedeutender Eingriff in die Besitzinteressen der Account-Inhaber.“

Das Urteil steht jedoch im Gegensatz zu der wichtigen Präzedenzfall-Entscheidung in der Klage gegen Microsoft vor rund sieben Monaten: Im Präzedenzfall sollte Microsoft die E-Mails eines Kunden herausgeben, der des Drogenschmuggels verdächtigt wurde. Grundlage beider Fälle ist der sogenannte Stored Communications Act, ein Bundesgesetz von 1986, welches zahlreiche Technologiekonzerne und Datenschutzverfechtern als unzeitgemäß betrachten.

shutterstock_520693948

Bild: Shutterstock

Ein Teil der E-Mails lag auf einem Server im irischen Dublin – diesen behielt Microsoft ein. Die Haltung des Konzerns wurde von 28 weiteren US-Unternehmen, darunter auch Apple, den Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU) sowie von der irischen Regierung und dem grünen EU-Abgeordneten Jan-Philipp Albrecht unterstützt. Microsoft gewann: Richterin Susan Carney vertrat die Auffassung, dass sich das Gesetz aus dem Jahr 1986 ausschließlich auf Daten beschränkt, die innerhalb der USA gespeichert sind. Das Hauptziel des Gesetzes läge außerdem im Schutz persönlicher Daten vor dem willkürlichen Zugriff der Regierung. US-Unternehmen können demzufolge nicht gezwungen werden, Daten herauszugeben, die in anderen Ländern gespeichert sind. Das Urteil wurde von vielen Medienunternehmen, Datenschutzverfechtern, der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung sowie von der Handelskammer begrüßt. Erst am 24 Januar entschied das selbe Gericht außerdem, diese Entscheidung nicht infrage zu stellen, obwohl die vier Richter unterschiedlicher Meinung waren und einige von ihnen Bedenken äußerten, das Urteil könne die Strafverfolgung beeinträchtigen.

Die E-Mails aus der Klage gegen Google sind Teil einer inländischen Betrugsermittlung des FBI. Google bekommt jährlich über 25.000 solcher Anfragen von US-Behörden zur Offenlegung von Nutzerdaten in Strafsachen wie dieser und handhabte es wie Microsoft, indem man nur den Teil der E-Mails herausgab, der auf US-Servern gespeichert ist. Google meint, man habe damit dem Durchsuchungsbefehl entsprochen. Außerdem würden E-Mails manchmal aufgeteilt und auf verschiedenen Servern gelagert, um die Netzwerkleistung zu verbessern. Man wisse daher wo bestimmte E-Mails gegebenenfalls gespeichert seien. Der Konzern kommentierte:
„In diesem Fall wich der Richter von einer Präzedenzfallentscheidung ab und wir beabsichtigen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Wir werden uns weiter gegen übermäßige Durchsuchungsbefehle wehren.“

Präzedenzfall-Entscheidungen spielen im anglo-amerikanischen Rechtskreis eine besondere Rolle, da das dortige Rechtssystem vergleichbare Entscheidungen in der Regel stark in das Urteil mit einbezieht.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Marcel Gust
twitter Google app.net mail

6 Kommentare zu dem Artikel "DejaVu: US-Gericht verlangt für FBI ausländische E-Mails von Google"

  1. Nils 6. Februar 2017 um 12:41 Uhr ·
    Na dann hoffen wir mal, dass Google das Berufungsverfahren gewinnt.
    iLike 14
    • Devil97 6. Februar 2017 um 13:30 Uhr ·
      Ganz ehrlich, wenn man dem Grundsatz echter Kriminalitätsgründe glauben schenkt dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen der Einsicht zuzustimmen. Es ist doch paradox nicht schauen zu dürfen wenn damit Verbrechen bekämpft wird. Es handelt sich ja nicht um Pauschale Freigaben sondern um einen konkreten begründeten Einzelfall.
      iLike 4
      • Jason 6. Februar 2017 um 16:02 Uhr ·
        Eben. Wie bei Apple will das FBI das man eine Software schreibt mit Backdoor. Eine Möglichkeit in jeden iPhone/ Apple devices, wann man will. Und jeder von uns kennt das: „gibst du die Hand, wollen die den kompletten Arm“. Wegen 1 nem kann man doch nicht erlauben das in das Smartphone/Daten von alle durchwühlt werden darf. Einmal angefangen wo hört es auf? Später wollen die bestimmt die Möglichkeit die FrontCam einschalten zu wollen um n Täter zu indentifizieren.
        iLike 6
      • Jason 6. Februar 2017 um 16:05 Uhr ·
        Wir bewegen uns in das Digitale Zeitalter. Mit noch sehr wenige Regeln und Macht für den Staat und die Entscheidung die wir heute treffen werden uns verfolgen. Ich finde es von zB Google/Apple und co sich dagegen zu stellen. Außerdem ist so ein Backdoor „Hintertür“ natürlich toll, wenn es in der richtige Hand ist, jedoch ist es wie jede Tür. Auch wenn verschlossen, solange ein Eingang ist, kann jeder rein. Nicht nur das FBI, auch andere Staaten die nicht gerade was gutes wollen. Es gibt ständig Verbrechen, deswegen wird nicht jeder in unserem Haus rein kommen und es durchsuchen.
        iLike 2
      • inu 6. Februar 2017 um 18:50 Uhr ·
        Devil97, Du meinst hier offenbar (vorliegend hinsichtlich der Email-Aushändigungspflicht von Google an das FBI: „Einmal ist keinmal.“ Wirklich?: Wer einmal mit seinem Begehr durchkommt, wird sich bestätigt fühlen – und es wieder probieren. Und wieder. Und wieder. Und wieder. So ist einmal eben nicht keinmal, sondern zweimal, dreimal, zehnmal, einhundertmal, eintausendmal, usw., usw. . Auch, und gerade bezogen auf Einzelfälle, welche sich, richtig argumentiert, praktisch beliebig subsumieren lassen könnten, nach dem eben genannten Muster. Denn: „im Falle eines Falles begründet das FBI wirklich alles.“ Es kann und darf doch, gerade in Sachen Datenschutz, nicht nach dem Prinzip gehen, das da lautet: „Erst schießen, dann fragen“. Es ist so und bleibt dabei: meine Daten gehören: MIR! …
        iLike 5
      • Sepp 6. Februar 2017 um 22:33 Uhr ·
        Devil97 darf ich deine kontodateb haben. Finde du hast zu viel Geld auf dem Konto und das finde ich unfair. Also her damit …… Danke
        iLike 3

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.