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Digitaler Binnenmarkt: Geoblocking soll 2018 fallen

EU Flagge

Ein Beschluss des Europäischen Rates sieht das Ende des Geoblockings kommerzieller Streamingdienste innerhalb der EU ab 2018 vor. Zur Verhinderung von Missbrauch ist die Feststellung des Wohnsitzes der Abonnenten möglich.

Kommerzielle Streamingdienste sollen ab dem nächsten Jahr EU-weit ohne Einschränkungen genutzt werden können, eine entsprechende Verordnung hat der Europäische Rat nun verabschiedet. Wirksam werden könnte die Neuregelung in Q1 2018. Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter den Wohnsitz der Abonnenten überprüfen, sofern dies im Einklang mit den europäischen Datenschutzrichtlinien passiert.

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Auch nicht kommerzielle Programmanbieter können ihr Angebot für grenzüberschreitende Nutzung öffnen, sofern der Wohnsitz festgestellt wird.

Die Verordnung wird für alle Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa jene bestimmter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, werden von der Verordnung profitieren können, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.

Anders als kommerzielle Dienste sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten jedoch nicht zu einer kostenfreien Verbreitung über nationale Grenzen hinaus verpflichtet, was mit den teils noch komplexeren lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen der verbreiteten Produktionen zusammenhängen mag.

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Roman van Genabith
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8 Kommentare zu dem Artikel "Digitaler Binnenmarkt: Geoblocking soll 2018 fallen"

  1. Caotica 13. Juni 2017 um 09:45 Uhr ·
    Ich verstehe nicht ganz, wieso der Wohnsitz überprüft werden darf. Ich meine, wenn das Geoblocking abgeschafft werden soll, ist es doch egal, von wo aus die Inhalte abgerufen werden. Oder soll damit nur verhindert werden, dass die Inhalte außerhalb der EU abgerufen werden sollen? Ach ja, und ich finde es irgendwie kurrios, dass ausgerechnet die öffentlich rechtlichen Anstalten, also die Vereine, die uns regelmäßig zwingen, ihnen unser Geld in den Rachen zu schieben, von dieser Pflicht befreit werden sollen…
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    • Didi 13. Juni 2017 um 10:01 Uhr ·
      Caotica, du machst Deinem Namen alle Ehre, denn wer lesen kann,ist klar im Vorteil . Vielleicht solltest du mehr die öffentlich-rechtlichen Sender hören und sehen, das bildet .
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      • Caotica 13. Juni 2017 um 10:35 Uhr ·
        „Anders als kommerzielle Dienste sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten jedoch nicht zu einer kostenfreien Verbreitung über nationale Grenzen hinaus verpflichtet, was mit den teils noch komplexeren lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen der verbreiteten Produktionen zusammenhängen mag.“ Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das stimmt. Deshalb würde ich dich bitten, den Artikel einfach noch mal genau zu lesen.
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    • TM 13. Juni 2017 um 19:41 Uhr ·
      Es geht darum, dass Dienste wie Netflix bestimmte Inhalte nur in bestimmten Ländern anbieten. Finanziert werden die durch Abos. Öffentlich rechtliche beziehen ihr Geld aber nur aus den jeweiligen Ländern. Das ist der Unterschied
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  2. St 13. Juni 2017 um 10:04 Uhr ·
    Irgendwas stimmt nicht mit euren Pushbachrichten. Bei jedem neuen Post bekomme ich die letzten 14…15… etc. auch wieder gepusht.
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  3. Halb&Halb 13. Juni 2017 um 11:44 Uhr ·
    Ich habe in den letzten 2 Tagen das nervige Problem, das in der App die Kommrntare nicht auf gehen und ich gezwungen bin (wie eben) über apfelpage.de reinzugehen.
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    • Roman van Genabith 13. Juni 2017 um 15:09 Uhr ·
      Keine Frage, das ist nervig und sollte nicht so sein. Wir arbeiten daran das Problem zu lösen.
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  4. Halb&Halb 13. Juni 2017 um 17:42 Uhr ·
    Geoblocking soll fallen, würde heißen das auch z.B. in Musikstreaming-Diensten alle Titel dann auch in Deutschland (sonst Lizenzbedingt nicht abspielbar) zur Verfügung stehen?
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