EU-Datenschutz: Richter erklären Safe-Harbor-Abkommen für ungültig
Der Europäische Gerichtshof hat ein Abkommen zum einfachen Austausch von Daten zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt. In dem aktuellen Urteil heißt es, dass die EU-Kommission beim Safe-Harbor-Abkommen schlichtweg die Kompetenzen überschritten habe. Für den europäischen Datenschutz bedeutet das einen großen Sieg. Durch das Abkommen wurden die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden beschränkt.
Das neue Urteil (Az: C-362/14) hat weitreichende Folgen für große US-Konzerne wie Apple, Facebook, Google, Microsoft und Co. Schließlich müssen die jeweiligen Dienste nun zeitnah an die neue Rechtslage angepasst werden. In der Folge bedeutet das, dass die Daten der europäischen Nutzer in Zukunft auch in Europa gespeichert werden müssen. Dienste, die das verweigern, müssen für den europäischen Raum deaktiviert werden. Das zwingt vor allem Apple, Google und auch Microsoft als Cloud-Anbieter einen Strategiewechsel vorzunehmen. Irland als Sitz der europäischen Niederlassung des US-Konzerns Facebook muss nun verhindern, dass private Nutzerdaten wie Name, Alter, Fotos und diverse Statusmeldungen weitergeleitet werden.
Max Schrems hat als Datenschutz-Aktivist vor dem obersten Gerichtshof geklagt und nun auch dafür gesorgt, dass die europäischen Grundrechte gestärkt werden. Der Österreicher hakte gezielt bei den irischen Behörden nach und fragte was denn genau unternommen werde, um die europäischen Datenschutzstandards bei Facebook Europa auch durchzusetzen. So sollte die Übermittlung seiner Facebook-Daten durch die Europäische Facebook-Zentrale auf US-Server unterbunden werden. Dem war jedoch nicht so, wie Schrems im Vorfeld bereits mehrfach statuierte. Er erhielt über Umwege und mit Durchhaltevermögen seitenweise Material von seinem persönlichen Facebook-Account aus den USA. Die Richter des Europäischen Gerichtshof gaben dem Österreicher in allen Punkten Recht.
Daten in den USA nicht ausreichend gesichert
Die Richter halten weiter fest, dass die persönlichen Daten von europäischen Nutzern in den USA nicht ausreichend vor Zugriffen durch Behörden und US-Geheimdiensten wie etwa der NSA geschützt seien. Die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA ist daher ungültig. Es wurde ein Eingriff in die Grundrechte festgestellt, der gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Ein Grund dafür sei die massive und nicht zielgerichtete Überwachung durch Sicherheitsdienste.
Auf die EU-Kommission kommt nun viel Arbeit zu. Es wurde bereits an einem neuen Abkommen gearbeitet. In den vergangenen zwei Jahren kam es dabei wohl zu mühsamen Verhandlungen mit den USA. Kurz vor dem Abschluss nun das aktuelle Urteil. Das Abkommen nahm als Grundlage an, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau herrscht. Dem ist nun nicht mehr so.
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19 Kommentare zu dem Artikel "EU-Datenschutz: Richter erklären Safe-Harbor-Abkommen für ungültig"
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Kaan 6. Oktober 2015 um 12:12 Uhr ·Weiter soiLike 41
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Chris DE 6. Oktober 2015 um 12:33 Uhr ·Um ehrlich zu sein ist mir das Scheiss egal. Wenn die NSA Spaß an meinen Daten hat bitte. Ich habe nichts zu verbergen. :-DiLike 14
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Odec 6. Oktober 2015 um 12:43 Uhr ·Ich glaube ehr das sie Geld mit deinen Daten verdienen. Spaß wohl nicht.iLike 11
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RS 6. Oktober 2015 um 12:53 Uhr ·Du verwechselst gerade Google mit der National Security Agency.iLike 17
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Bububububu 6. Oktober 2015 um 15:03 Uhr ·Bis du dann eines Tages keine Krankenversicherung bekommst, keine Alten pflege und dir entscheidende Kredite verwährt werden. Jaja immer diese Schlauen, denen alles egal ist. Denkt mal ein bisschen weiter!iLike 25
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Bruder Leichtfuß 6. Oktober 2015 um 15:06 Uhr ·Daran merkt man, dass du überhaupt keine Ahnung hast. Es geht überhaupt in erster Linie nicht um die Gegenwart, sondern um die Zukunft! Deine Daten werden ja auch zukünftig abrufbar sein und du weißt nicht, was für ein Regime dann an der Macht sein könnte. Nachdenken hilft!iLike 11
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hnk24211 6. Oktober 2015 um 18:24 Uhr ·Außerdem können Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und dir falsch ausgelegt werden…diese „ich hab nichts zu verbergen“-Haltung ist zu kurz und zu einfach gedacht…iLike 7
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Drillbohrer 6. Oktober 2015 um 18:45 Uhr ·Mag sein, dass du glaubst, du hättest nichts zu verbergen. Doch was, wenn dein heutiges Verhalten morgen als verdächtig, unerwünscht oder gar verboten gilt? Zum Beispiel deine Herkunft, deine Religion, deine politische Überzeugung oder deine Freunde. Das mag alles heute noch akzeptiert sein. Morgen könnte sich das vielleicht geändert haben. Quatsch? Paranoia? Verschwörungstheorie? Die Geschichtsbücher sind voll von solchen Veränderungen. Und die Tagespresse auch.iLike 7
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Bruder Leichtfuß 6. Oktober 2015 um 12:14 Uhr ·Hurra! Die Vernunft hat gesiegt und wahrscheinlich gibt es trotzdem noch einige, die glauben, das Aufweichen des Datenschutzes uns vor Verbrechen schützt… Es soll ja auch noch Menschen geben, die an den Weihnachtsmann oder der Bild-Zeitung glauben :-DiLike 26
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smoga1 6. Oktober 2015 um 12:26 Uhr ·Ach was? De EU kann auch was richtig entscheiden? Ich bin erstaunt ?iLike 15
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smoga1 6. Oktober 2015 um 12:26 Uhr ·Die EU, sorryiLike 0
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OnSmash 6. Oktober 2015 um 12:56 Uhr ·Ein kurzer Lichtblick – wird mit TTIP wieder ausgeglichen. Dennoch: Gute Entscheidung; ich hatte die Hoffnung auf Entscheidungen im Sinne der Bürger seitens der EU längst aufgegeben.iLike 5
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Pepé 6. Oktober 2015 um 12:53 Uhr ·Deswegen ändert sich die Praxis, dass an europäischen Netzknotenpunkten Daten abgegriffen werden, auch nicht… Also wieder mal heiße Luft für den Pöbel.iLike 4
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inu 6. Oktober 2015 um 13:14 Uhr ·NA ENDLICH! WARUM NICHT GLEICH SO?iLike 3
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Carsten 6. Oktober 2015 um 14:17 Uhr ·Jetzt mal wirklich eine provokante Frage. Wenn ich in Amerika Daten aus Europa abfragen (nicht Speichern!) kann, ist dann eigentlich der Speicherort nicht eigentlich irrelevant?iLike 1
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GF 6. Oktober 2015 um 14:35 Uhr ·In den USA hat die NSA das Recht, Zugriff auf die Daten zu bekommen – logischerweise aber nur, wenn sie innerhalb des eigenen Landes gespeichert sind.iLike 3
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inu 6. Oktober 2015 um 14:37 Uhr ·So ist es. Und deshalb hoffe ich, daß sich die Gerichte sehr bald auch um dieses Problem kümmern werden. Abfragen = speichern, und sei es als screenshot. Wer Datenschutz wirklich ernst nimmt, bedenkt auch so etwas.iLike 3
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hessekaja 6. Oktober 2015 um 14:40 Uhr ·Das wurde aber auch Zeit ! Mann war das überfällig ?iLike 0
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KurdiCano96 6. Oktober 2015 um 21:07 Uhr ·Ein Like an den Typ!iLike 3