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Feinheiten des Markenrechts: Apple-Brille muss nicht auf WWDC gezeigt werden

AR-Brille - Symbolbild

Die Apple-Brille muss nicht zwingend auf der WWDC 2022 kommende Woche vorgestellt oder auch nur kurz gezeigt werden: Zwar hat Apple eine Wortmarke für den Begriff „realityOS“ beantragt und erhalten, diese Registrierung wird kommenden Mittwoch aktiv, das hat jedoch vor allem rechtliche Gründe.

Apple steht dem Vernehmen nach relativ kurz davor, eine eigene Vr-Brille vorzustellen. Das fertige Produkt soll bereits dem Vorstand vorgestellt worden sein, Apfelpage.de berichtete. Nun wurde zusätzlich bekannt, dass Apple auch die Bezeichnung „realityOS“ geschützt hat, wie wir gestern Abend in einer entsprechenden Meldung berichtet hatten.

Veranlasst worden war die Registrierung durch eine Scheinfirma, die am Sitz eines Dienstleisters für Markennutzung beheimatet ist, von dort aus ergingen bereits die Registrierungen von Marken wie Yosemite und Monterey und ebenfalls stets wenige Tage um die WWDC herum.

Terminliche Fristen könnten wie Zufall aussehen

Doch das muss nicht notwendigerweise darauf hindeuten, dass nun ein VR-Headset auf der WWDC vorgestellt werden muss, das mit dem System „realityOS“ läuft, erklärte nun ein Anwalt, der mit internationalem Markenrecht vertraut ist. Wenn eine Voranmeldung für einen Markenschutz in einem Vertragsland des Pariser Übereinkommens erfolgt, muss die dazugehörende Markenanmeldung innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Erstmals hatte Apple am 08. Dezember eine Voranmeldung zu einer Marke über „realityOS“ gestellt, nun muss also bis zum 08. Juni, dem Datum der nun entdeckten Registrierung, die finale Anmeldung erfolgen.

Möglich ist dennoch, dass die Brille zumindest kurz gezeigt wird, doch der Zusammenhang mit der WWDC ist nicht so zwingend, wie es zunächst schien.

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Roman van Genabith
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