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Gericht prüft erneut Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App

Am Freitag wird das Oberlandesgericht Köln erneut die Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App prüfen und damit einen jahrelang Streit zwischen der ARD und den Zeitungsverlegern wieder aufrollen. Es geht um die Frage, ob die App ein „presseähnliches Angebot“ und damit laut Rundfunkstaats-Vertrag nicht erlaubt ist.

Unlauterer Wettbewerb

Die Zeitungsverleger, im speziellen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, zu dem unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die WELT gehören, sehen sich benachteiligt durch das ständig kostenfreie, da gebühren-finanzierte Angebot der Tagesschau. Sie wittern unlauteren Wettbewerb, da sie selbst unter Umständen in Zukunft keine kostenlosen Angebote mehr bereitstellen können.

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(Bild: Sergign / Shutterstock)

Die ARD hingegen sieht die App nur als Ausgabe-Kanal für die auf der Webseite befindlichen Inhalte:

Für die beklagte „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) ist die Tageschau App kein eigenständiges Internet-Angebot, sondern nur ein bestimmter Ausspielweg für Inhalte, die ohnehin auf tagesschau.de zu sehen sind. Dieselben Inhalte würden durch die App nur auf Smartphones und Tablets nutzbar. Und für die Internetseite tagesschau.de ist im Jahr 2010 der Drei-Stufen-Test durchgeführt worden. Das Angebot wurde nach entsprechender Prüfung genehmigt. Für die App gelte diese Genehmigung also auch, so die Argumentation der ARD. Und an diese Genehmigung seien die Gerichte gebunden.

Schon einmal wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht in Köln besprochen. Die Tagesschau-App wurde damals als rechtmäßig eingestuft. Der Bundesgerichtshof wies das Urteil im vergangenen Jahr jedoch zurück mit der Begründung, dass die App laut Rundfunkstaatsvertrag „nicht presseähnlich“ sein dürfe. Das bedeutet, der Text darf nicht im Vordergrund stehen.

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Presseähnliches Angebot verboten

Die Zeitungsverleger sowie der Bundesgerichtshof berufen sich dabei unter anderem auf §11, Absatz 2, Satz 1, Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages. Dort heißt es:

(…) nicht sendungs-bezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.

Der Ball geht also wieder zurück zum Oberlandesgericht Köln, das am Freitag nun eben jenes prüfen muss.

Dabei gibt es konkrete Vorgaben vom Bundesgerichtshof: Geprüft werden muss der 15. Juni 2011. Zunächst müssen die Richter schauen, wie groß der nicht sendungs-bezogene Textanteil an diesem Tag war. Danach geht es darum, ob die Beiträge generell „presseähnlich“ sind, also der Text deutlich im Vordergrund steht. Wäre das der Fall, ist die Tagesschau-App in ihrer Form unzulässig. Es ist nicht zu erwarten, dass das Ergebnis am Freitag veröffentlicht wird.

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Robert Tusch
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12 Kommentare zu dem Artikel "Gericht prüft erneut Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App"

  1. Tobi 4. August 2016 um 11:11 Uhr ·
    Und die ganze Nation wundert sich warum die Jugend kein Interesse an allgemeinen Nachrichten hat… Anstatt gegenseitig den anderen auszubooten sollte man eventuell gemeinsam eine Lösung finden. Lächerlich sowas.
    iLike 26
  2. oemmes 4. August 2016 um 11:25 Uhr ·
    Für die zwangsweise erhobenen Gebühren kann ich doch wohl auch Informationen per App erwarten!
    iLike 16
    • Cognac 4. August 2016 um 12:15 Uhr ·
      Aber genau das ist ja das Problem, das sich andere Verlage entsprechend anders finanzieren müssen.
      iLike 2
  3. smoga1 4. August 2016 um 11:32 Uhr ·
    Das schöne an der Tageschau App: keine Werbung! Vielleicht sollten sich Welt, Süddeutsche und wie sie alle heißen eine Scheibe davon abschneiden!
    iLike 10
    • Simon 4. August 2016 um 12:52 Uhr ·
      So ein dummes Geschwätz!!! Wie sollen die anderen den. Geld verdienen? Du bezahlst nichts und Werbung dürfen sie auch nicht machen?
      iLike 7
  4. Goetz 4. August 2016 um 11:42 Uhr ·
    Abgesehen davon ist es eine Forderung der Behindertenverbände, dass die Sendungen barrierefrei zugänglich gemacht werden sollen. Das bedeutet, dass alle Inhalte auch textbasiert dargestellt werden müssen.
    iLike 7
  5.  adhoc 4. August 2016 um 13:03 Uhr ·
    Wenn mir eine Zeitschrift gefällt, kaufe ich sie. Die Aktualität einer Tagesschau-App kann kein Printmedium überbieten! Ich finde das Geschrei darum müßig. Ich kann fe estimmt KEINE Zeitschrift mit der Aktualität der ketzten Woche. Also was soll das Geschrei der Printer!
    iLike 1
    •  adhoc 4. August 2016 um 13:04 Uhr ·
      * kaufe bestimmt …
      iLike 0
  6. Michi 4. August 2016 um 13:47 Uhr ·
    Da frag ich mich, wie das ganze bitte bei der BR24-App ist… diese besteht zu, sagen wir mal, 80% aus Textnachrichten. Und sie wird auch durch Gebühren finanziert (BR halt).
    iLike 1
    •  adhoc 4. August 2016 um 13:56 Uhr ·
      Und das ist gut so! Ich hasse die Werbevideos, die mein Datenvolumen auffressen. (Kein Wifi!)
      iLike 1
  7. Heinz 4. August 2016 um 13:57 Uhr ·
    Klar die Tagesschau ist sozusagen ein bezahltes Magazin. Hat die Rechte nur für das senden der Videos. Dürfte sie eigentlich keinen Text hinterlegen, was sie aber auf ihrer Homepage anscheinend darf. Alles sehr merkwürdig.
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  8. Apple-Wächter 5. August 2016 um 15:19 Uhr ·
    Zentralgesteuerte-Medien
    iLike 0

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