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Gerichtsurteil: Tarifwechsel bei Werbeanruf nicht zulässig

Vodafone-Symbolbild

Wer einen Mobilfunkvertrag bei einem der großen Anbieter für Telekommunikation abgeschlossen hat, wird sich sicherlich hin und wieder mit Werbeanrufen konfrontiert sehen. Dabei versuchen Verkäufer neue Deals anzubieten und die Kundschaft zum Wechsel in einen anderen Tarif zu überreden. Dort zustande gekommene Abschlüsse sind laut Gericht aber nicht zulässig.

Das hat das Münchner Landgericht I unlängst entschieden. Konkret ging es um einen Fall, in dem ein Kunde während eines Werbeanrufs von Vodafone zum Tarifwechsel überredet wurde. Parallel zum Telefonat erhielt der Kunde eine E-Mail mit neuer Vertragszusammenfassung und Aufforderung zur Unterzeichnung. Dieses Vorgehen ist laut Gericht unzulässig.

vzbv klagt, Vodafone geht in Berufung

Die Unterzeichnung des neuen Vertrages sollte per einfachem Klick auf einen Bestätigungs-Link erfolgen. Wie das Münchner Landgericht nun urteilt, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend Zeit haben, um Vertragsinhalte vor der Zustimmung zu prüfen. Konsumenten sollen „in voller Sachkenntnis“ entscheiden können, ob ein Vertrag zustande kommt.

Gegen das Vorgehen von Vodafone Deutschland hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt. Das Gericht sieht vor, dass Vodafone dem Kläger 260 Euro plus Zinsen zahlt und die Kosten für den Prozess übernimmt. Sollte sich das Vorgehen wiederholen, drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Der Mobilfunk-Riese will das Urteil aber nicht akzeptieren: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone hat Berufung eingelegt.

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Fabian Schwarzenbach
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