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Apple darf iCloud-Bedingungen ohne Erlaubnis ändern

Apple behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen von iCloud zu ändern, auch ohne den Benutzer zu informieren. Dies steht im Konflikt mit norwegischen und europäischen Gesetzgebungen.

Die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet hat deswegen Protest gegen die iCloud-AGB erhoben. Es sieht die Rechte des Nutzers verletzt. Und tatsächlich: Im Gegensatz zu vielen anderen Cloud-Services kommuniziert iCloud keine Änderungen in den Bedingungen, wie eine Nachprüfung zeigt. Zitat:

Apple behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern und Ihre Nutzung des Dienstes neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterstellen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dürfen Sie den Dienst nicht länger nutzen und müssen sich mit dem iCloud Kundendienst in Verbindung setzen, um Ihre Inhalte abzurufen.

Die Verbraucher müssten sich also auf Apple verlassen – das darf nicht sein, meint die Organisation: „Die Information der Nutzer bei Änderung der Geschäftsbedingungen ist eine Mindestanforderung“, beschwert sich Finn Myrstad stellvertretend. Wie Apple das gestaltet, sei es schlichtweg inakzeptabel. Sollte sich die Klage durchsetzen, muss sich Apple vorerst national, später womöglich aber auch international rechtfertigen. Wie das aussieht, ist noch unklar.

Die Stiftung Warentest hat passend dazu die drei Kriterien an beliebte Cloud-Dienste angelegt, die sich jeder Nutzer vor Bestätigung des Vertrags durch den Kopf gehen lassen sollte. iCloud schnitt dabei nicht sehr gut ab: Kann ein Konto nicht ohne Grund gelöscht werden? Können die Bedingungen nur auf Nachfrage geändert werden? Entsprechen die Bedingungen den Gesetzen der EU?

[via Euractiv]

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Robert Tusch
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12 Kommentare zu dem Artikel "Apple darf iCloud-Bedingungen ohne Erlaubnis ändern"

  1. LukasDasOriginal 14. Mai 2014 um 18:12 Uhr ·
    So ist es eben… Apple will Kontrolle und mehr als das :) nee. Im Prinzip stimmt bei solchen Abfragen eh jeder zu
    iLike 7
    • Womahadude 14. Mai 2014 um 18:18 Uhr ·
      Geht ja wie immer eh nur ums Prinzip.
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    • Viktor Frankenstein 14. Mai 2014 um 18:28 Uhr ·
      Es spielt keine Rolle, wer zustimmt oder nicht. Vorletztes (?) Jahr mussten viele Fitnessketten ihre Vertragsbedingung ändern, da sie nicht gesetzeskonform waren. Und da haben auch alle Unterschrieben. Eine Unterschrift unter einem Vertrag heißt noch nicht viel, Gott sei Dank. Aber man kann auch Änderungen vornehmen und die Kunden im Nachhinein informieren. Wie bei McFit. Passt es dir nicht, kannst du ja wechseln! War ich auch nicht zufrieden, aber was soll’s. Man ist eh hilflos. Habe denen einen netten Brief geschrieben. Aber denen ist eh alle scheißegal. Denen geht es ums Geld, auch wenn sie alle immer so tun, als wäre der Kunde König. Alles verarsche! Deshalb sollt man nie Jünger von irgendwas sein, sondern immer mündiger Kunde.
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  2. Nicolas 14. Mai 2014 um 18:51 Uhr ·
    Frage an die Community nochmal wegen der „Rückrufaktion“ vom Iphone5 wegem standby Button. Bei mir steht da jetzt: „Ersatzprodukt wird versendet“. Kann es auch sein, dass man ein komplett neues Iphone5 bekommt?
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    • LukasDasOriginal 14. Mai 2014 um 18:52 Uhr ·
      Wenn die nicht alles versauen nein
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      • Nicolas 14. Mai 2014 um 19:35 Uhr ·
        „Ihre Reparaturanforderung wurde abgeschlossen und wir senden Ihnen ein Ersatzprodukt“. Sie sollten es in etwa zwei Werktagen erhalten. (Wenn es sich um ein Produkt mit persönlicher Gravur handelt, sollte es in etwa fünf Werktagen bei Ihnen eintreffen.)
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      • Nicolas 14. Mai 2014 um 19:37 Uhr ·
        Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf. Sie belegt, dass sich Seriennummer und IMEI Ihres Produkts mit dieser Reparatur geändert haben. Sie können den Status dieser Anforderung auf unserer Website Reparaturstatus verfolgen. MEI des Originalprodukts 012444444*** IMEI des Ersatzprodukts 012355555*** (zahlel=beispiel)
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  3. Nicolas 14. Mai 2014 um 19:35 Uhr ·
    Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf. Sie belegt, dass sich Seriennummer und IMEI Ihres Produkts mit dieser Reparatur geändert haben. Sie können den Status dieser Anforderung auf unserer Website Reparaturstatus verfolgen.
    iLike 0
    • LukasDasOriginal 14. Mai 2014 um 19:49 Uhr ·
      Dann ist es ein ersatzgerät
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      • Nicolas 14. Mai 2014 um 19:51 Uhr ·
        Dann sag ich nur: danke apple :)
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  4. o.wunder 14. Mai 2014 um 21:03 Uhr ·
    Falls AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie eh unwirksam. Da kann Apple nix gegen machen. Der Anwender dürfte dann aber wohl das Apple Universum verlassen wollen. Also muss Apple schon aufpassen das sie nicht überziehen.
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  5. Jeremy 15. Mai 2014 um 00:15 Uhr ·
    I LOVE APPLE
    iLike 1

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