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Irreführung: O2 trickst beim EU-Roaming und wird verklagt

Telefónica Zentrale in München

Sie wird stets gescholten, wenn Protektionisten und Eurosklerotiker die Stimme erheben, wenn sie den eigenen Geldbeutel schont, liegen die Dinge freilich anders. Weil es gegen EU-Recht verstößt, steht O2 nun vor Gericht.

Wenn es heißt Apple oder Google vs. EU sind bisweilen schon ein mal seltsame Forderungen zu hören: „Weg mit der EU“ heißt es da etwa oder „Bullshit aus Brüssel“, wenn Telefonieren und Surfen im eigenen Urlaub weniger kostet, beklagen sich freilich kaum Telefonkunden.

EU Flagge

Wenn denn Alle fair spielen würden: Das EU-Roaming ist auf dem Weg, doch mancherorts möchte man das anscheinend dezent überhören. Auch bei O2 wird das neue Roaming nach EU-Verordnung umgesetzt, gewiss, wenn zuvor der Nutzer das per SMS veranlasst. Sonst belässt Telefonica im Zweifelsfall den Tarif unverändert, was auch bedeuten kann, dass Kunden weiter draufzahlen. O2 hatte das zuvor sogar als Entgegenkommen deklariert, habe man schließlich auch Tarife mit speziellen Roaming-Komponenten im Angebot, die außerhalb der EU echte Preisvorteile gegenüber dem Standard-Tarifportfolio böten. Sei es wie es sei, der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht im gegenwärtigen Geschäftsgebaren lediglich eine vorsätzliche Irreführung der Mobilfunkkunden. EU-Roaming muss automatisch Bestandteil aller Tarife werden, ob da ein zuvor gebuchtes Roamingpaket ist oder nicht, so die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer. Nachdem eine Abmahnung erwartungsgemäß erfolglos geblieben war, folgt nun eine gerichtliche Klärung wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Von vergleichbaren Beobachtungen nicht gewährten EU-Roamings berichteten überdies auch Kunden von 1&1.

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Roman van Genabith
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7 Kommentare zu dem Artikel "Irreführung: O2 trickst beim EU-Roaming und wird verklagt"

  1. Apfelschorsch 7. August 2017 um 19:58 Uhr ·
    Wann ist endlich Schluss !!!! Wir werden immer mehr belogen betrogen und hintergangen. Macht endlich diese Manager haftbar für Ihr Fehlverhalten. Es muss endlich reichen.
    iLike 1
  2. C. 7. August 2017 um 23:07 Uhr ·
    …. aber dann haftbar mit ihrem Privatvermögen!!! So viel, wie wir überall belogen und betrogen werden, müssen die ganzen Manager usw. für alles haftbar gemacht werden, mit dem Privatvermögen!!!!!
    iLike 0
  3. freshmac 7. August 2017 um 23:27 Uhr ·
    3. Zeile unterhalb der Eu-Flagge- erstes Wort- Tippfehler
    iLike 0
    • Michel 8. August 2017 um 01:26 Uhr ·
      Was ist denn an „möchte“ falsch geschrieben? ;-)
      iLike 0
    • Michel 8. August 2017 um 01:29 Uhr ·
      Ich würde an dem Artikel aber so manches anders schreiben.
      iLike 0
  4. Daniel 8. August 2017 um 06:49 Uhr ·
    Alle schreibt man klein, da es ein Adverb ist (außer am Satzanfang natürlich 😉). Im Artikel wurde „Alle“ groß geschrieben, weil der Autor bestimmt dachte: „Hmmm… irgendetwas muss ich in einem Satz ja groß schreiben und „Alle“, damit meine ich ja die Telefonanbieter.“ Dabei wird vergessen, dass der Satz „Wenn denn Alle fair spielen würden:“ einfach nur unvollständig ist. Es fehlt hier ein Substantiv und daher auch ein groß geschriebenes Wort. Richtig wäre: „Wenn denn alle Mobilfunkanbieter fair spielen würden…“. Also das Adverb (alle) klein geschrieben + ein Substantiv. Warum ich so sehr darauf herumreite? Weil die deutsche Sprache immer mehr verkommt und wenigstens ein Journalist in der Lage und willens dazu sein sollte einen korrekt geschriebenen Artikel abzuliefern. Auch wenn es „nur“ auf einer Technik Seite ist.
    iLike 2
  5. heyya 8. August 2017 um 17:02 Uhr ·
    Drecksladen…
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