Home » Sonstiges » Irreführung und Manipulation: Verbraucherzentrale mahnt Temu ab

Irreführung und Manipulation: Verbraucherzentrale mahnt Temu ab

Bundestag, Deutschland, Politik

Temu ist ein beliebter Online-Marktplatz für alle möglichen Dinge. Die Plattform ist als chinesisches Amazon vermutlich am besten beschrieben. Bestechend sind bei Temu vor allem die unglaublich niedrigen Preise. Diese sind nicht immer nachvollziehbar und Käufer werden wohl manipuliert. Davon geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aus.

Dieser hat Temu nun offiziell abgemahnt. Die Plattform lasse Verbraucherinnen und Verbraucherinn darüber im Unklaren, wie teils immense Rabatte zustande kommen. Zudem prangert der Verband die unzulässige Verwendung manipulativer Designs an.

„Verbraucher schützen“: Liste der Gründe für Abmahnung lang

„In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen“, verdeutlicht vzbv-Vorständin Ramona Pop. Temu verunsichere und übervorteile Verbraucherinnen und Verbraucher mit „willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs“, so Pop weiter. Mit der Abmahnung wolle man die Menschen vor der Plattform schützen.

Neben den oben genannten Gründen führt der Verband weitere Abmahnpunkte gegen die Plattform auf. Zum einen beklagt der vzbv fehlende Referenzpreise bei angeblich hohen Rabatten. Temu würde Kundinnen und Kunden zudem durch die Behauptung in die Irre führen, dass der CO2-Fußabdrucks bei Lieferung an Paketstation deutlich reduziert wäre, obwohl die Ware vorher schon um die halbe Welt geschickt wurde.

Weitere Punkte sind die unzureichende Information über die Echtheit von Produktbewertungen, zu der jeder Anbieter verpflichtet ist sowie fehlende „Angaben über die Identität von Produktanbietern“.

Verstößt Temu gegen den Digital Service Act der EU?

Kritik bekommt Temu auch für manipulative Designs. Darunter fallen zum Beispiel Aussagen beim Bestellvorgang wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ und „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“. Diese sogenannten Dark Patterns sind seit dem Digital Service Act (DSA), den die EU am 17. Februar 2024 scharf gestellt hat, verboten.

Erst letztens berichteten wir darüber, wie rigoros die EU gegen Apple und Co bei Verletzungen gegen den Digital Markets Act (DMA) vorgeht. Eine ähnliche Vorgehensweise ist auch bei Verstößen gegen den DSA zu erwarten. Bisher ist Temu aber lediglich abgemahnt worden.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Fabian Schwarzenbach
twitter Google app.net mail

2 Kommentare zu dem Artikel "Irreführung und Manipulation: Verbraucherzentrale mahnt Temu ab"

  1. es 28. März 2024 um 17:08 Uhr ·
    Also, ich habe schon des Öfteren bei Temu bestellt. Die Qualität der Ware war immer gut und sehr gut. Des Weiteren beeindruckt auch die schnelle Lieferung. Das die Produktpreise unserer Wirtschaft nicht passen, kann ich mir gut vorstellen, bei unseren teilweise überteuerten Produkten. Soll uns jetzt auch noch vorgeschrieben werden, wo wir zu kaufen haben? …. Die Verbraucherzentrale sollte sich um wirklich wichtige Dinge kümmern…
    iLike 0
    • Atze 29. März 2024 um 14:15 Uhr ·
      Gebe dir vollkommen Recht.
      iLike 0

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.