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Kein „iPhone“ (mehr) in Mexiko

Schon in der Vergangenheit hat sich Apple unter anderen Firmen nicht gerade Freunde gemacht. Für den Konzern aus Cupertino ist es schon seit jeher wichtig, die eigenen Produkte und Erfindungen vor Nachahmungen zu schützen. Bisher war Apple vor Gericht meist sehr erfolgreich und konnte schon des öfteren ein befriedigendes Ergebnis für sich verbuchen. Diesmal aber scheint der Schuss nach hinten losgegangen zu sein.

Apple hatte gegen eine mexikanische Firma geklagt, die Softwarelösungen für Call Center vertreibt, und den Namen iFone trägt. Hier wollte Apple natürlich die eigene Marke, „iPhone“ schützen und reichte Klage ein. Dabei verließ sich das Unternehmen unter Tim Cook wohl auf die globale Bekanntheit des iPhones, denn iFone SA ließ sich seinen Markennamen bereits 2003 schützen. Folglich verlor Apple, dessen iPhone bekanntlich ja erst seit 2007 existiert, den Rechtsstreit und iFone reichte Gegenklage ein. [Update] Diese hatte -anders als wie zuvor gemutmaßt- keinen Verkaufsstopp zur Folge, so TheVerge (Danke Nick777).

Wie Apple in dieser Sache weiter verfahren wird, bleibt abzuwarten. Dass das iPhone ab sofort unter einem anderen Namen in Mexiko angeboten wird, ist sehr unwahrscheinlich.

[via]

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Oliver Kleinstück
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6 Kommentare zu dem Artikel "Kein „iPhone“ (mehr) in Mexiko"

  1. Mark 3. November 2012 um 16:47 Uhr ·
    Na toll
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  2. Tom 3. November 2012 um 16:50 Uhr ·
    Kein großer Verlust, die meisten Mexikaner werden sich das Gerät eh nicht leisten können…
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  3. Nick777 4. November 2012 um 23:19 Uhr ·
    Wies aussieht scheint das ganze nicht wahr zu sein. Das hier habe ich jeden falls auf einem anderen Apple-Blog aufgegriffen. Erschien mir ganz schlüssig. Vielleicht solltet ihr dem mal nachgehen und die Quellen prüfen? http://www.macnotes.de/2012/11/03/iphone-darf-in-mexiko-verkauft-werden/
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    • Philipp 4. November 2012 um 23:26 Uhr ·
      Ja, das ist uns bekannt. In dem Artikel oben geht es lediglich um den Namen, nicht um das Gerät.
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  4. Nick777 4. November 2012 um 23:33 Uhr ·
    „iFone reichte Gegenklage ein.“ „Diese hatte vor einem mexikanischen Gericht Erfolg und einen sofortigen Verkaufsstop des Apple-Smartphones zur Folge.“ Das wäre ja unlogisch, wenn Apple (wie in anderen Artikeln behauptet) ja schon 2 Markenrechtsinträge (nur in anderen Klassen) in Mexiko hat.
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    • Philipp 4. November 2012 um 23:48 Uhr ·
      Ah, stimmt. Danke sehr.
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