Kein Verstoß gegen geltendes Recht: Werbewirtschaft kann Anti-Tracking-Abfrage in Frankreich nicht stoppen
Französische Branchenverbände der Werbewirtschaft sind mit dem Versuch gescheitert, Apples neue App-Tracking-Vorgabe zu stoppen. Die zuständige Behörde erkannte keine Anzeichen einer Diskriminierung von Wettbewerbern. Auch andernorts regt sich nach wie vor Widerstand gegen Apples jüngsten Vorstoß zur Stärkung des Datenschutzes in iOS.
Apples neue Vorgabe zum App-Tracking verstößt nicht gegen französisches und europäisches Recht, das entschied unlängst die zuständige französische Aufsichtsbehörde Autorité de la Concurrence. Zuvor hatten französische Branchenverbände der Marketing- und Werbewirtschaft Vorwürfe gegen die neue Praxis Apples erhoben: Diese sieht eine verpflichtende Abfrage der Erlaubnis eines Nutzers vor, dessen Verhalten bei der App-Nutzung und auch über App-Grenzen hinweg auswerten zu dürfen.
Die Beschwerdeführer führten an, sich durch Apples neue Vorgabe in iOS diskriminiert zu sehen.
Apple hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen
Dieser Position konnte sich die Behörde nicht anschließen. Auch wenn Apple auf dem französischen Markt eine dominierende Position innerhalb seines eigenen Ökosystems einnehme, stehe es dem Unternehmen frei, die Regeln für die Nutzung seiner Dienste selbst zu definieren, insofern sie nicht in Konflikt mit geltendem Recht gerieten. Hierfür sah die Behörde keine Anzeichen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn Apple seine eigenen Dienste bevorzugt, da diese keinen Dialog auslösen, bei dem der Nutzer dem App-Tracking zustimmen müssen. Apple liefert inzwischen auch bei seinen eigenen Apps Informationen zur Nutzung personenbezogener Daten, wie es sie seit kurzem auch von allen neuen Apps im App Store fordert.
Die Wettbewerbshüter werden die Praxis Apples allerdings weiter überwachen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Apple zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit der Entscheidung, die im besten Sinne seiner Kunden ausgefallen sei. Auch andere Akteure halten wenig von Apples neuer Anforderung an die Entwickler, wie wir etwa in dieser Meldung berichtet hatten. Derweil wird in China gar damit begonnen, Apples neue Vorgabe zu umgehen. Ob und wie Apple dagegen vorgehen wird, bleibt abzuwarten.
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1 Kommentar zu dem Artikel "Kein Verstoß gegen geltendes Recht: Werbewirtschaft kann Anti-Tracking-Abfrage in Frankreich nicht stoppen"
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Smarty 18. März 2021 um 10:29 Uhr ·👍🏼👏🏼👌🏼iLike 4