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Kontrovers diskutiert: EU plant Anti-Terror-Internetsperre

Nach den Anschlägen von Paris hatte die EU-Kommission in wenigen Wochen eine neue Anti-Terror-Richtlinie entworfen, die nun im Schnellverfahren verabschiedet werden soll. Doch kritische Stimmen befürchten, dass die neuen Maßnahmen nicht nur gegen Terroristen eingesetzt werden könnten.

Das Papier sieht die Einführung zahlreicher neuer Straftatbestände vor, die im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Darunter:

  • Anwerbung für terroristische Zwecke
  • Auslandsreisen für terroristische Zwecke
  • Organisation oder sonstige Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke
  • Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke
  • Ausstellung gefälschter Verwaltungsdokumente mit dem Ziel der Begehung einer terroristischen Straftat
  • Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Monika Hofmeier

Monika Hohlmeier (CSU) sitzt im Innenausschuss des Europaparlaments und hat als Berichterstatterin für die Richtlinie einen eigenen Entwurf ausgearbeitet, der darüber hinaus auch die Sperrung bzw. Löschung von Internetseiten mit aufnimmt. Daneben gibt es über 400 Änderungsanträge [1][2], mit denen ein beschlussfähiger Kompromiss gefunden werden muss.

Löschen statt Sperren

Der Wortlaut des Kompromisspapiers inklusive der Änderungen zum ursprünglichen Vorschlag:

§14a

Für den Fall, dass eine Löschung nicht möglich ist, wurde die Möglichkeit zur Sperrung der Inhalte mit aufgenommen. Der ursprüngliche Vorschlag enthielt zudem keinen Verweis auf die Illegalität der zu löschenden/sperrenden Inhalts und sah außerdem vor, dass die Löschung/Sperrung juristisch angefochten werden kann.

18 NGOs, wie Digitalcourage und der Chaos Computer Club fordern die EU-Abgeordneten in einem offenen Brief auf, gegen das Papier zu stimmen. Sie bemängeln, dass die Maßnahmen keine wirklichen Vorkehrungen zum Schutz der freien Meinungsäußerung enthalten. Ähnliche Maßnahmen, die bereits vor 18 Monaten in Frankreich eingeführt wurden, hätten sich zudem bereits als ineffizient herausgestellt. Laut einer Studie des Europarates sei die freie Meinungsäußerung in Frankreich und der EU in diesem Zusammenhang stark gefährdet

Der Arbeitskreis Zensur bringt es auf den Punkt:

Alle Jahre wieder beglücken uns die Netzsperren-Fanatiker mit neuen Vorschlägen und Wünschen. Aber warum fragen sie vorher nicht jemanden, der sich auskennt? Denn in der Zwischenzeit gibt es genug Beweise, dass ‚Löschen statt Sperren‘ funktioniert – selbst das BKA musste dies einsehen (siehe hier und hier). Illegale Inhalte müssen – und können – an der Quelle entfernt werden, Netzsperren verhindern aber das Löschen und bauen eine Zensur-Infrastruktur auf, die eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist.

Monika Hohlmeier entgegnet, dass Löschen auch die klare Präferenz sei und Blockieren ohnehin nur dann erlaubt sei, wenn eine Löschung technisch unmöglich sei. Außerdem könne es aus ermittlungstechnischen Gründen unter Umständen sinnvoll sein, Internetseiten noch eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten. Wann und wie das geschieht unterliegt jedoch – wie die gesamte rechtliche Umsetzung – den Mitgliedsstaaten.

Unklare Definitionen

Cornelia Ernst

Doch nicht nur das generelle Vorgehen steht in der Kritik – auch bei Detailfragen besteht noch Unklarheit: So wird der Begriff der „terroristischen Straftaten“ nirgends definiert. Cornelia Ernst (Die Linke) fragt: „Was fällt in diesen Terrorismusbereich rein? Sind das auch Leute, die kritisch sind gegenüber der Gesellschaft, in der wir leben? Sind das dann auch schon Terroristen? Wir sehen ja, was bei Erdogan los ist.“ Sie fürchtet, dass das eigentliche Ziel der Terrorismusbekämpfung damit verfehlt werden könnte.

„2. Vorsätzliche Handlungen im Sinne des Absatzes 1 sind
(a)Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können;
(b)Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person;
(c)Entführung oder Geiselnahme;
(d)schwerwiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung oder einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur einschließlich eines Informatiksystems, einer festen Plattform, die sich auf dem Festlandsockel befindet, einem allgemein zugänglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gefährden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können;
(e)Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln;
(f)Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung, Bereitstellung oder Verwendung von Feuerwaffen, Explosivstoffen, atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit biologischen und chemischen Waffen;
(g)Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Herbeiführen von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;
(h)Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;
(i)Drohung, eine unter den Buchstaben a bis h genannte Straftat zu begehen.“

Zusätzlich hat Hohlmeier noch einen Straftatbestand aufgenommen: Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung, Bereitstellung oder Verwendung von „Schadsoftware im Sinne von Artikel 7 der Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“.

Als terroristisch gelten diese Straftaten dann, wenn sie dazu dienen,
„(a) die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern;
(b) öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen;
(c) die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.“

Keine Folgenabschätzung

Die Sinnhaftigkeit und die Auswirkungen bleiben schwer abzuschätzen, denn „da es aufgrund der jüngsten Terroranschläge dringend erforderlich ist, den Rechtsrahmen der EU […] zu verbessern, wird dieser Vorschlag [anders, als sonst üblich] […] ohne Folgenabschätzung vorgelegt“ Dabei hatte eine Folgenabschätzung im Jahr 2008 in einem ähnlichen Sachverhalt gegen solche Maßnahmen gesprochen.

Mehr Überwachung

Im Positionspapier des Rates, der sich mit dem Parlament über die endgültige Version der Richtlinie einigen muss, könnte die endgültige Version wie folgt lauten:

„(15a) Damit die Ermittlungen und die Verfolgung bei terroristischen Straftaten, […] durchgeführt werden können, sollten die für die Ermittlung und Verfolgung dieser Straftaten verantwortlichen Personen die Möglichkeit haben, wirksame Ermittlungsinstrumente einzusetzen, […]. Falls angezeigt, sollten diese Instrumente beispielsweise die Durchsuchung persönlichen Eigentums, die Überwachung des Kommunikationsverkehrs, die verdeckte Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung, die Erfassung, Registrierung und Aufnahme von Äußerungen und Gesprächen in privaten oder öffentlichen Fahrzeugen oder an privaten oder öffentlichen Orten sowie von Bildmaterial von Personen in öffentlichen Fahrzeugen und an öffentlichen Orten […] sowie […] Finanzermittlungen umfassen, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Art und Schwere der untersuchten Straftaten im Einklang mit nationalem Recht Rechnung zu tragen ist. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sollte geachtet werden.“

Aufgrund von Sondersitzungen des Parlaments infolge des Brexit-Referendums, steht noch kein Termin für Entscheidung über die Richtlinie fest.

[via Deutschlandfunk]

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Marcel Gust
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6 Kommentare zu dem Artikel "Kontrovers diskutiert: EU plant Anti-Terror-Internetsperre"

  1. George 6. Juli 2016 um 16:10 Uhr ·
    Und genau das ist der Grund, warum sich nie etwas ändert. Diese ewigen Diskussionen um jeden Furz, weil irgendwem eine Kleinigkeit in der Formulierung nicht passt oder sonst was nichtiges.
    iLike 3
  2. Lasse 6. Juli 2016 um 16:12 Uhr ·
    Ist unmöglich zu umgehen für Terroristen, dass ist genau so einen schlaue Idee wie die VDS. Das kostet einen 5€ im Monat für nen Offshoore VPN und Fertig…
    iLike 4
    • Louis 6. Juli 2016 um 17:43 Uhr ·
      Gut das der Lasse darüber bescheid weiß
      iLike 6
  3. Heinz 6. Juli 2016 um 17:01 Uhr ·
    Die Punkte ganz oben im Artikel sind für mich ok. Hassprediger und öffentliches Auffordern zu Straftaten darf absolut nicht sein.
    iLike 1
  4. (M4DRiX) 6. Juli 2016 um 17:18 Uhr ·
    Wenn ich mir diese Menschen so ansehe, die sich das Recht herausnehmen, über unser aller Internetkonsum zu entscheiden, frage ich mich zum einen, ob diese überhaupt wissen, was Internet ist und zum anderen wird es mir himmelangst um eine so brauchbare Technologie und deren Fortbestand in Deutschland und Europa…
    iLike 9
  5. Chris 6. Juli 2016 um 18:02 Uhr ·
    Bei der Hohlmeier war der Name schon immer Programm…
    iLike 6

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