Legal und günstig: Gebrauchtsoftware als Alternative zum Neukauf
Besonders Unternehmen, jedoch ebenfalls passionierte private Anwender, legen in der Regel einen hohen Wert auf eine hochwertige Softwareausstattung. Allerdings gehen mit dem Kauf von Photoshop, Microsoft Office und weiteren essentiellen Programmen nicht zu vernachlässigende Kosten einher. Jedoch kann in diesem Bereich durchaus auch gespart werden.
Das Zauberwort in diesem Zusammenhang lautet: Gebrauchte Software. Im ersten Moment mag dies nach einer minderwertigen Qualität klingen, jedoch besteht in dem Kauf gebrauchter Software vielmehr eine völlig legale und äußerst attraktive Möglichkeit, hochwertige und professionelle Computerprogramme günstig zu erwerben.
Gebrauchte Software – Von diesen Vorteilen profitieren
Der größte Vorteil beim Kauf von gebrauchter Software besteht selbstverständlich darin, dass sie zu wesentlich günstigeren Preisen zu finden ist. Die Kosten betragen in der Regel rund 20 bis 50 Prozent weniger als bei einem Neukauf der Programme.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass die Gebrauchtsoftware ebenfalls die Möglichkeit bietet, ältere Software-Versionen zu finden. Interessant ist dies beispielsweise in Fällen, in denen der Nutzer an den Umgang mit dem Programm bereits gewohnt ist oder das Unternehmen eine spezielle Software-Version nutzt. In Form von Neuware sind die älteren Versionen dagegen nur mit sehr viel Glück zu finden. Ältere Software-Versionen zeigen sich im Übrigen ohnehin häufig als ausgereifter, da diese eine geringere Anzahl an Bugs aufweisen als die aktuellen Versionen.
Diejenigen, die sich für den Kauf gebrauchter Software entscheiden, wie beispielsweise RDS Cals, können somit von zahlreichen Vorteilen profitieren. Das gleiche gilt im Übrigen auch für den Verkauf: Sollten noch ungenutzte, ältere Programmlizenzen im Besitz zu finden sein, kann zwar kaum der ursprüngliche Kaufpreis mit diesen erzielt werden, jedoch lässt sich das verdiente Geld zum Beispiel in den Kauf neuer Software investieren.
Das ist bei dem Erwerb gebrauchter Software zu beachten
Im Grunde handelt es sich bei dem Verkauf und dem Kauf von Gebrauchtsoftware um eine Art des Lizenzhandels. Die Lizenzen sind so oft im Zuge von Stellenabbau, Insolvenzen oder Umstrukturierungen übrig geblieben.
Der weitere Verkauf dieser zeigt sich somit durchaus als legal – dies wurde bereits durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2012 bestätigt. In dem verhandelten Fall klagte UsedSoft gegen Oracle. Gestattet ist der Weiterverkauf von Softwarelizenzen laut der Auffassung des EuGH immer dann, wenn ein unbefristetes Nutzungsrecht der Software vorliegt und dieses durch den Verkäufer gehalten wird.
Die Bedeutung des Erschöpfungsgrundsatzes
Aus einer rechtlichen Perspektive besteht die Basis des Handels mit gebrauchten Softwareprogrammen in dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz. Dieser gibt vor, dass das Verbreitungsrecht für das jeweilige Produkt dem jeweiligen Hersteller der Software lediglich einmalig zusteht. Hat er dieses bereits genutzt, indem er die Software verkauft hat, erschöpft sich sein Recht. Daher ist der Käufer auch zu einem Weiterverkauf befugt. Selbst spezielle Lizenzvereinbarungen können diese Möglichkeit durch entsprechende Gegenformulierungen nicht ausschließen.
Inzwischen sind zahlreiche Händler zu finden, welche ihren Fokus auf den Verkauf von gebrauchten Software Anwendungen gerichtet haben. Ihre Kunden können von echten Schnäppchen profitieren.
Sicherzustellen ist allerdings sowohl im Zuge des Ankaufs als auch des Verkaufs, dass ein zuverlässiges Lizenzmanagement sowie eine seriöse Lizenzkontrolle erfolgt. Nur so ist gewährleistet, dass der Verkäufer tatsächlich über die Berechtigung zum Verkauf der Lizenz verfügt.
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