Nach Klage von Irland: EU-Gericht stellt sich hinter übergeordnete Datenschutzbehörden
In der EU gibt es einen Streit über die Zuständigkeit einzelner Datenschutzbehörden. Die irische DPC hat aufgrund einer Meta betreffenden Werbe-Entscheidung gegen den EU-Datenschutzausschuss (EDSA) geklagt.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch entschieden, dass der EDSA weiterhin über nationale Datenschutzbehörden hinweg Entscheidungen treffen darf. In der Vergangenheit entbrach oft Streit an der Rolle des irischen DPC, der Apple, Meta und Co oft wohlwollender behandelt als das Gesamt-Europäische und dem DPC übergeordnete Pendant.
Meta vermarktet gezielte Werbung als „Service“
Auslöser des Streits war ein Vorgehen von Meta, wonach nutzerspezifische Werbung als Service verkauft werden sollte. Facebook, Instagram und WhatsApp sollten Nutzerdaten sammeln, um gezielt Werbung ausspielen zu können. Mit der Vermarktung als Service, der dem Kunden zugutekomme, versuchte Meta eine DSGVO-Konformität herzustellen.
Der DPC entschied zu Gunsten Metas, wurde allerdings vom übergeordneten Datenschutzausschuss der EU überstimmt. Gegen diese Praxis folgte nun die Klage, welche der DPC in erster Instanz verlor. Der EDSA dürfe weiterhin EU-weit geltende Bestimmungen durchsetzen, auch wenn einzelne Behörden anders entscheiden wollen.
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