Home » Featured » Smart Home: Uneinigkeit über Zukunft des Verbraucher- und Datenschutzes

Smart Home: Uneinigkeit über Zukunft des Verbraucher- und Datenschutzes

Der Black Friday lockt kurz vor Weihnachten traditionsgemäß mit günstigen Sonderangeboten. Neben den Klassikern aus dem Bereich der Home-Entertainment dürften sich in diesem Jahr auch Smart-Home-Geräte zunehmender Beliebtheit erfreuen. Darunter fallen zum Beispiel Kühlschränke, die mit dem Internet verbunden sind und daher eigenständig Lebensmittel nachbestellen können, aber auch Geräte, die untereinander vernetzt sind. Öffnet man beispielsweise ein Fenster, könnte der smarter Fenstersensor dem ebenfalls smarten Heizkörperthermostat signalisieren, die Heizung herunterzudrehen. Bindet man das Smartphone mit in das Gerätenetz ein, kann die Temperatur in den eigenen vier Wänden automatisch gesenkt bzw. erhöht werden, wenn man das Zuhause verlässt bzw. nach Hause zurückkehrt.

Offene Fenster in Kombination mit abwesenden Bewohnern locken neben echten aber auch Daten-Diebe an und bergen ein gewisses Missbrauchspotential. Der Schutz dieser Daten ist daher besonders wichtig und grundsätzlich in der EU-Datenschutz-Grundverordnung geregelt, die ab Mai 2018 gelten soll. Deren konkrete Umsetzung liegt jedoch in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten und bietet einigen Spielraum. So sollen Hersteller „ermutigt“ werden für einen besseren Schutz ihrer Kunden zu sorgen. In Deutschland sind sich die Verantwortlichen aber nicht einig: Während die Verbraucherminister von Bund und Ländern klare Datenschutzregeln fordern, will das Innenministerium bestehende Vorgaben sogar abschwächen.

499081988054

Bild: Shutterstock

Verbraucherminister setzten auf mehr Datenschutz

Die Verbraucherminister von Bund und Ländern beschlossen gestern in Berlin, dass für Nutzer klar erkennbar sein muss, wie datenintensiv die Nutzung eines Produktes ist. Derzeit werde geprüft, ob dafür ein Logo – ähnlich dem zur Kennzeichnung des Energieverbrauches – in Frage kommt. Schon bei der Entwicklung müsse der Datenschutz beachtet werden. So sollen die Daten in Zukunft beispielsweise nur noch zweckgebunden verwendet und nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Heiko Maas (SPD), Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, sagte:

„Ich bin nicht der Auffassung, dass Datenschutz ein Wettbewerbsnachteil ist, sondern ganz im Gegenteil.“

Er erklärte, Datenschutz und Verbraucherschutz müssten weiter zusammenwachsen. Daten würden immer mehr zu einem Entgelt, mit dem man digitale Leistungen bezahle. Um Verbrauchern mehr Entscheidungsgewalt zu geben, sollen neben der „kostenlosen“ Nutzung eines Dienstes (gegen Verwendung der Daten) in Zukunft auch kostenpflichtige Alternativen angeboten werden, welche auf die Datennutzung verzichten. Online-Shops sollen außerdem komprimierte Datenschutzhinweise – getrennt von den AGB – formulieren. Außerdem werde eine gesonderte Schaltfläche erwogen, welche die Kunden anklicken müssen, um der Datenweitergabe zuzustimmen. Preisvergleichs- und Bewertungsportale sollen außerdem kennzeichnen, ob sie sich beispielsweise durch Verkaufsprovisionen finanzieren. Damit sollen wirtschaftlichen Verflechtungen klarer und Werbung besser abgegrenzt werden.

Innenminister will bestehende Vorgaben beschneiden

Bundesinneminister Thomas de Maizière (CDU) nutzt den Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten derweil, um bestehende Verbraucherrechte sogar noch zu beschneiden. Der Gesetzesentwurf aus seinem Haus sieht vor, Geheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte auch im Verdachtsfall nicht mehr daraufhin zu überprüfen, ob sie Daten bewusst weitergeben. Stattdessen soll nur noch geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen zum Schutz der Daten eingehalten werden. Selbst Privatunternehmen könnten von ihren Informationspflichten gegenüber Verbrauchern ausgenommen werden, wenn dies „die Informationen die Geschäftszwecke“ des Unternehmens „erheblich gefährden würde“. Gleiches solle demnach auch für Behörden gelten, wenn „das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder des Landes Nachteile bereiten würde“. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz kritisiert, der Gesetzesentwurf kratze am verfassungsmäßigem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Süddeutsche Zeitung. Liana Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass das neue Gesetz Telefonunternehmen, die Kundendaten weiterreichen und für fremde Zwecke nutzen, nicht stoppen würde, obwohl genau dies ein Ziel der EU-Verordnung gewesen sei, schrieb die Süddeutsche weiter.

[via golem.de]

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Marcel Gust
twitter Google app.net mail

4 Kommentare zu dem Artikel "Smart Home: Uneinigkeit über Zukunft des Verbraucher- und Datenschutzes"

  1. Ph!L 25. November 2016 um 12:36 Uhr ·
    Off topic: Weiß man schon wann iOS 10.2 für alle herunterladbar ist? ?
    iLike 0
  2. Juls Ferne 25. November 2016 um 13:28 Uhr ·
    „Der Black Friday lockt kurz vor Weihnachten traditionsgemäß mit günstigen Sonderangeboten.“ Tradition? In den U.S.A. ja, aber in Europa? Vielleicht in 20 Jahren. ;)
    iLike 1
  3. inu 25. November 2016 um 16:40 Uhr ·
    Hoffentlich weist die EU-Kommission/der EuGH T. de Maizière in die (Datenschutz-) Schranken, bevor sein Gesetzentwurf Folgen zeitigen kann! :-<
    iLike 2
    • sportiv 25. November 2016 um 20:11 Uhr ·
      Das glaube ich nicht, da Abdrücke/Spuren der „Spielbälle“ (Konsumenten) ja für Politik wie Wirtschaft gleichermaßen interessant sind.
      iLike 0

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.