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Staatstrojaner zur Strafverfolgung: Einsatz 2022 verdoppelt

Heimsicherheit

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am Donnerstag neue Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung für das Jahr 2022 veröffentlicht. Demnach hat sich die Zahl der eingesetzten Staatstrojaner im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Insgesamt ist der Einsatz aber weiter auf einem sehr niedrigem Niveau.

Besser spät als nie: Das BfJ hat gestern Statistiken für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dazu ist das Amt nach den Paragrafen 100a und b Strafprozessordnung (StOP) verpflichtet. Spannend dabei ist, dass sogenannte Staatstrojaner insgesamt 109 Mal eingesetzt werden durften. Im Vorjahr 2021 waren es mit 55 genehmigten Fällen gerade mal die Hälfte. Damit haben sich die potenziellen Einsätze in nur einem Jahr verdoppelt.

Staatstrojaner infiltrieren IT-Systeme und greifen Daten ab

Bei einem Staatstrojaner handelt es sich um einen Eingriff in IT-Systeme, bei dem Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden in Deutschland die gerichtliche Erlaubnis haben, Daten abzugreifen. Die Erlaubnis zu einem solchen Vorgehen wurde 2022 109 Mal erteilt, aber nur 49 Mal tatsächlich durchgeführt.

Spitzenreiter in der Statistik ist dabei das Bundesland NRW mit 22 Maßnahmen. Dahinter landen Niedersachsen (sechs), Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils vier). Die Hauptursache für den Einsatz sind Drogendelikte. Als Begründung nannten die Behörden – wie im Vorjahr – meist den Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung gehen zurück

Gesunken ist dagegen die Zahl der Abfragen bei Facebook und Co. In der Übersicht gemäß Paragraph 100b StOP sind nur sechs Fälle aufgelistet. 2021 waren es noch zehn.  Auch die Zahlen zu Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation sind zurückgegangen. Das Abhören von Telefonaten ohne spezielle Spionagesoftware wurde 2022 in 4981 Verfahren 15.451 Mal angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von gut 10 Prozent.

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Fabian Schwarzenbach
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2 Kommentare zu dem Artikel "Staatstrojaner zur Strafverfolgung: Einsatz 2022 verdoppelt"

  1. so so 26. April 2024 um 18:44 Uhr ·
    Polizei und Strafverfolgungsbehörden sind aber sicher nur die eine Seite der Medaille.
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  2. Hoomilein 27. April 2024 um 21:08 Uhr ·
    Ist der Staatstrojaner eigentlich mit der Datenschutzverordnung kompatibel? Widerspricht sich ja eigentlich.
    iLike 0

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