Tiefpreisgarantie nicht eingehalten: BGH prüft Widerrufsrecht
Heute prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob ein Kauf widerrufen werden kann, wenn der Händler, die zuvor versprochene „Tiefpreisgarantie“, nicht einhält. Im zugrunde liegendem Fall hatte ein Mann im Januar 2014 zwei Matratzen online bestellt. Der Anbieter warb mit einer Tiefpreisgarantie, auf die sich der Käufer zunächst verließ. Im Anschluss fand der Mann jedoch die Matratzen bei einem anderen Anbieter wieder und zwar günstiger. Er wollte die Differenz von der Firma erstattet haben, die mit der Tiefpreisgarantie warb. Das Anliegen wurde allerdings abgelehnt.
Nachdem sich das Unternehmen weigerte die Differenz zu dem günstigeren Angebot zu erstatten, widerrief der Mann den Vertrag und sandte die Matratzen zurück. Das Unternehmen sieht in dem Handeln des Käufers ein Missbrauch des Widerrufsrechts. Um 11 Uhr wird der BGH über die Sache entscheiden und vielleicht sogar ein Grundsatzurteil fällen. Sollte kein Missbrauch des Widerrufsrecht festgestellt werden, dürften damit die Rechte des Verbrauchers gestärkt und zuletzt auch der Vertrauensschutz im Hinblick auf Tiefpreisangebote gewahrt werden.
-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.
10 Kommentare zu dem Artikel "Tiefpreisgarantie nicht eingehalten: BGH prüft Widerrufsrecht"
-
Ulle 16. März 2016 um 10:38 Uhr ·Hoffe das Gericht gibt ihn recht. Wer damit werben will muss damit rechneniLike 54
-
Felix 16. März 2016 um 10:46 Uhr ·Wie kann man nur wegen so einer Kleinigkeit klagen. Die scheiße dauert 1 Jahr für wahrscheinlich 50€! Die Anwaltskosten sind ja schon höher!iLike 9
-
Larsi 16. März 2016 um 10:55 Uhr ·Wo kommen wir den mit der Einstellung hin? Denk mal bitte drüber nach… es gibt auch Rechtsschutzversicherung und Anwälte die nur Geld nehmen wenn Sie gewinnen ;)iLike 36
-
ispeedy 16. März 2016 um 11:30 Uhr ·Da geht es ums Prinzip und darum dass sie es in Zukunft unterlassen! Wegen Leuten wie dir probieren es die Firmen immer wieder…iLike 27
-
Devil97 16. März 2016 um 11:42 Uhr ·Ich frage mich das auch, aber Geiz ist halt geil, die Kosten tragen andere, direkt oder indirekt. Schnöde WeltiLike 1
-
LiraEl 16. März 2016 um 12:28 Uhr ·Geklagt hat ja nicht der Kunde sondern das Unternehmen… Ums Geld gehts dabei nur indirekt, die Hauptfrage ist, ob der Kunde das Recht hatte vom Kauf zurückzutreteniLike 3
-
Leser 16. März 2016 um 12:35 Uhr ·Ich glaube der Sinn und Zweck des Klagens ist dir nicht ganz klar.iLike 5
-
-
Maruso 16. März 2016 um 21:10 Uhr ·!!!so ein Bödsinn komme aus der Schweiz und war schon parmal im Mediamarkt wegen der Tiefpreisgarantie aber natürlich ist die nur gültig wenn der Käufer auch bei der Kauf abmachung/beim Kaufvertrag dem Verkäufer vorweisen kann dass es dieses Produkt woanders billiger gibt und er es akzeptiert. Denn:;–—• —————————— Diese Tiefpreisgarantie hat der händler und nicht der Bund erfunden ;)iLike 1
-
-
Peter Birnenkuchen 16. März 2016 um 10:43 Uhr ·Ja, ja, das gab oder gibt es auch beim Billa in Ösistan. Da wurde das Katzentrockenfutter kurz gesenkt, das teure von Purina ONE, und nach kurzer Zeit wieder erhöht, obwohl es bei Müller billiger war. Die totale Verarsche. Da muss man immer dahinter sein und hinschreiben … es ist mühselig mit all den verlogenen A… Dann sollen sie es bleiben lassen und normale Aktionen machen. Kann sein, dass der Mann sogar Unrecht bekommt vor Gericht, weil er erst zum Anwalt und einen anderen, einen juristischen Weg gehen hätte müssen. Mal gucken. Die Tieftpreisgarantie hatten früher einige, neben Billa auch der Supplementshop Margaritella. Das haben die sich alle schnell abgewöhnt. Das Management hat halt nix in der Birne.iLike 5
-
Apple Tom 16. März 2016 um 12:30 Uhr ·Ich finde das interessant… Macht mal ein Update , wie das Urteil ausgegenagen ist.iLike 12