Wer haftet für die Kosten bei Flugausfällen?
Wer sich auf seinen Urlaub gefreut hat, gerade in Zeiten einer Pandemie, am Flughafen aber feststellen muss, dass der Flug ausfällt, ist schnell frustriert und fragt sich wer für die Kosten des Flugausfalls aufkommt. Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Wenn Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, sollten Sie sich diesen Artikel durchlesen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Es gibt Hilfe bei einem Flugausfall
Viele Jahre wurden frustrierte Fluggäste, die von einem Flugausfall betroffen waren, mit ihren Problemen alleine gelassen. Dies änderte sich erst mit der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Sie regelt unter anderem welche Erstattungen betroffene Personen bei einem Flugausfall erhalten können.
So ist es beispielsweise möglich, dass die Ticketkosten der Flugreise erstattet werden. Auch die Kosten für die Versorgung am Flughafen können erstattet werden. Dazu zählen Essen und Getränke, die vor der Abreise verzehrt wurden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die entsprechenden Belege aufbewahrt wurden. Zwar kommt es häufig zu einem Vergleich, für den keine weiteren Nachweise notwendig sind, trotzdem ist es besser vorbereitet zu sein, falls es doch zu einem Prozess kommen sollte.
Wann wurde der Flug storniert?
Bei Schadensersatzansprüchen im Rahmen einer Flugreise kommt es unter anderem darauf an, wann der Flug storniert wurde. Sollte Ihr Flug zum Beispiel am 31. Dezember starten, wird Ihr Flug aber am 1. Dezember und damit vier Wochen vor dem Start der eigentlichen Flugreise storniert, haben sie Ansprüche auf Schadensersatz.
Generell ist es so, dass sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Storno weniger als 14 Tage vor dem Antritt der ausgeführt wird. Um die Schadensersatzansprüche gegen den Reiseanbieter geltend zu machen, haben Sie drei Jahre Zeit. Dabei ist wichtig zu wissen, dass in anderen europäischen Ländern andere Fristen gelten. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die Frist erst ab dem Jahresende beginnt. Wenn ihr Flug zum Beispiel im April 2021 starten sollte, er aber storniert wird, endet die Dreijahresfrist erst am 31. Dezember 2024.
Praktischer Rechner bietet erste Orientierung
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Schadensersatz Ihnen bei ihrer spezifischen Situation zusteht, nutzen Sie am besten einen der Rechner, der auf vielen Webseiten angeboten wird.
Generell empfiehlt es sich, mit einem Profi über ihre Schadensersatzforderungen sprechen. Ein Prozesskostenfinanzierer wie Flightright kann Sie nicht nur beraten, wenn ihr Flug aufgrund der Corona Pandemie ausfällt, sondern ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Die gesamte Abwicklung dabei funktioniert komplett auf Provisionsbasis.
Außerdem können diese Rechtsexperten Sie bei weiteren Themen rund um Ihre Flugrechte beraten. Zum Beispiel, wenn es um die Fluggastrechte Verordnung geht oder was passiert, wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft in Streik treten und Sie deshalb Ihren Flug nicht wahrnehmen können. Aber auch lange Wartezeiten und eine mehrstündige Verspätung am Zielflughafen können Gründe für eine Schadensersatzforderung sein. Dabei haben Sie stets die volle Kostenkontrolle und Transparenz über die getroffenen Maßnahmen. Wenn Sie also von einem Flugausfall betroffen sind, nehmen Sie direkt mit einem Rechtsexperten Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.
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