Wie StreamOn zuvor: Vodafone Pass ebenfalls nicht mit EU-Recht vereinbar
Der Vodafone Pass hat ähnliche Probleme mit dem EU-Recht wie zuvor die StreamOn-Option der Telekom. Wie damals ist auch hier die Nutzung im Ausland der Knackpunkt. Vodafone hat zwar bereits eingelenkt, doch damit sind die Gerichte nicht zufrieden.
Jetzt hat es auch Vodafone erwischt: Das ZeroRating-Angebot Vodafone Pass kollidiert mit europäischem Recht, zu dieser Einschätzung gelangte das VG Köln. Hintergrund ist, dass es laut Vertragsbedingungen von Vodafone Pass zunächst nicht vorgesehen ist, den Dienst Kunden auch im EU-Ausland zur Verfügung zu stellen. Genau das ist aber durch die EU-Verordnung zum Roaming in der EU zwingend geboten und eben hier musste zuletzt auch die Deutsche Telekom zähneknirschend nachgeben, Apfelpage.de berichtete.
Auch Vodafone Pass soll uneingeschränkt im roaming nutzbar sein
In Bonn möchte man StreamOn naturgemäß nicht im Ausland anbieten, musste sich den Gerichten und nachfolgend der aus deren Urteilen abgeleiteten Anordnung der Bundesnetzagentur fügen. Das bedeutet zwar nicht, dass man StreamOn im Ausland nicht sofort wieder kappen wird, sobald man die rechtliche Handhabe dafür hat, aber so lange diese nicht gegeben ist, profitieren die Verbraucher. Bei Vodafone hat man das Geschehen um StreamOn zweifellos aufmerksam verfolgt und entsprechend reagiert: 39 GB sollen Nutzer des Vodafone Pass im EU-Ausland versurfen dürfen, mithin eine ganze Menge und die meisten Kunden dürften damit auch hinkommen. Das VG Köln gibt die Sache aber trotzdem an den Europäischen Gerichtshof zwecks einer Prüfung auf Verstoß gegen die Roaming-Richtlinie, denn die spricht explizit von einer gleichwertigen Nutzung aller Tarife im gesamten EU-Raum und kennt keine Deckelung auf ein bestimmtes Volumen.
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2 Kommentare zu dem Artikel "Wie StreamOn zuvor: Vodafone Pass ebenfalls nicht mit EU-Recht vereinbar"
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iPhoner 21. November 2019 um 13:33 Uhr ·Die Lobbyisten werden das für ihre Unternehmen schon regeln.iLike 0
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monsieurboon 21. November 2019 um 14:06 Uhr ·Ist die Überschrift nicht etwas reißerisch? Das VG Köln legt dem EUGH die Vodafone-Pass-Regelung zur Prüfung vor, weil es den Verdacht hat, dass sich diese sich mit EU-Recht beißen könnte. Ob es so ist, ist aber noch gar nicht entschieden. Für alle Verbraucher wäre es natürlich ein Traum, wenn der Dienst uneingeschränkt im Ausland gelten würde.iLike 0