{"id":69486,"date":"2016-03-07T14:29:43","date_gmt":"2016-03-07T13:29:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.apfelpage.de\/?p=69486"},"modified":"2016-03-07T14:29:43","modified_gmt":"2016-03-07T13:29:43","slug":"datenschutz-google-weitet-recht-auf-vergessenwerden-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.apfelpage.de\/news\/datenschutz-google-weitet-recht-auf-vergessenwerden-aus\/","title":{"rendered":"Datenschutz: Google weitet Recht auf Vergessenwerden aus"},"content":{"rendered":"
Ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs wird heute von der weltgr\u00f6\u00dften Suchmaschine Google umgesetzt<\/a> und bezieht sich auf das „Recht auf Vergessenwerden“. Google weitet das Recht auf Vergessenwerden nun auch auf seine .com-Domain und andere internationale Suchseiten aus, so Peter Fischer, Global Privacy Counsel bei Google. Zudem werden Geolocation-Signale genutzt, um Inhalte f\u00fcr Nutzergruppen bestimmter L\u00e4nder auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n Das Recht auf Vergessenwerden, oder auch der „digitale Radiergummi“ genannt, wird immer wichtiger mit voranschreitender\u00a0Digitalisierung. Mehr und mehr Informationen finden ihren Weg ins World Wide Web\u00a0und h\u00e4ufig h\u00f6rt man die Aussage, dass Dinge, die ins Internet geladen werden, dort auch nie wieder verschwinden. Das Recht auf Vergessenwerden beschreibt die Sicherstellung, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verf\u00fcgung stehen d\u00fcrfen. Betroffene Personen k\u00f6nnen bestimmte URLs aus dem Google-Suchindex werfen, sofern diese ihre Privatsph\u00e4re verletzen. Bislang kamen rund 400.000 L\u00f6schanfragen zustande. Etwa 42% der Anfragen kommt Google nach und entfernt die URLs aus dem Suchindex.<\/p>\n So wird nun bekannt gegeben, dass ab dieser Woche, sprich ab heute Montag, den 7. M\u00e4rz 2016, zus\u00e4tzlich zu den bisherigen Ma\u00dfnahmen auch Geolocation-Signale genutzt werden, um das Recht auf Vergessenwerden zu ber\u00fccksichtigen. Geolocation-Signale sind in erster Linie IP-Adressen der Suchmaschinen-Benutzer. Sollte nun ein Suchbefehl auf einer der Google-Suchdomains eingegeben werden und eines der Suchergebnisse von einem Nutzer des selben Landes gesperrt worden sein, so wird eben dieses Suchergebnis ausgeschlossen und dem Suchenden nicht angezeigt.<\/p>\n Wird der gleiche Suchbefehl jedoch von einer Person von einem Server eines anderen Landes eingegeben und gesucht, so erh\u00e4lt dieser die gesperrte URL dennoch angezeigt. Wie man nun schon erahnen kann, l\u00e4sst sich die neue Regelung zwar mit dem Einsatz eines Proxy-Servers aushebeln, doch so einfach wie bisher ist es jedoch nicht mehr m\u00f6glich. Bislang hat es n\u00e4mlich schon geholfen beim Googlen eines Namens mit der deutschen Domain Google.de alternativ die Google.com Suche zu verwenden, sobald der Hinweis, dass einige der Suchergebnisse aufgrund der Bestimmung des europ\u00e4ischen Datenschutzrechts entfernt<\/em> wurden, aufgetaucht ist \u2013 schon erhielt man die entsprechenden gesperrten URLs.<\/p>\n Mit der neuen Regelung zum Recht auf Vergessenwerden m\u00f6chte Google nun\u00a0den europ\u00e4ischen\u00a0Rechten n\u00e4her kommen und verbesserten Schutz liefern. Gleichzeitig will man die Rechte in anderen L\u00e4ndern beibehalten und den Zugriff zu rechtm\u00e4\u00dfig ver\u00f6ffentlichten Informationen gew\u00e4hren. Die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde forderte die Ausweitung dieses Rechts und die Aufl\u00f6sung der lokalen Eingrenzung. Google lehnte diese Forderung jedoch mit der Begr\u00fcndung ab, dass man sich bei der Umsetzung der neuen Regelung nur auf Europa und nicht auf weltweite Gesetze beziehe. Wer mehr zum Recht auf Vergessenwerden erfahren m\u00f6chte, kann sich im Beitrag von zdnet informieren<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs wird heute von der weltgr\u00f6\u00dften Suchmaschine Google umgesetzt und bezieht sich auf das „Recht auf Vergessenwerden“. Google weitet das Recht auf Vergessenwerden nun auch auf seine .com-Domain und andere internationale Suchseiten aus, so Peter Fischer, Global Privacy Counsel bei Google. Zudem werden Geolocation-Signale genutzt, um Inhalte f\u00fcr Nutzergruppen bestimmter L\u00e4nder … Weiterlesen …<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":48,"featured_media":66200,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":false,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","enabled":false},"version":2}},"categories":[1],"tags":[156],"appful":[],"class_list":["post-69486","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-sonstiges","tag-google"],"jetpack_publicize_connections":[],"yoast_head":"\n<\/p>\n
Ausweitung des Rechts auf Vergessenwerden<\/h2>\n